Moderne Altersvorsorge: Die Betriebsrente als Teil des Drei-Schichten-Modells

25. April, 2016

Die Rente – das ist für viele, die diesen Beitrag lesen, noch sehr weit weg, und zudem ein Thema, an das man nicht gern denkt. Aber den Gedanken beiseite zu schieben kann Sie später teuer zu stehen kommen. Vor allem angesichts der momentanen Niedrigzinsphase ist es umso wichtiger, wohl überlegt für die Zukunft vorzusorgen. Dass die gesetzlichen Renten schon sehr bald nicht mehr für die Versorgung ausreichen werden, ist inzwischen allgemein anerkannt. Auch Spareinlagen sind aufgrund der niedrigen Zinsen derzeit wenig lukrativ. Es wird also höchste Zeit, sich um zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten zu kümmern.


Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Private Rente, Rürup-Rente, Riester-Rente, Fondssparpläne … Es gibt viele Möglichkeiten der Altersvorsorge, und es ist gar nicht so einfach, stets den Überblick zu behalten. Eine wichtige Orientierung bietet jedoch das Drei-Schichten-Modell, das sich mehr und mehr als System für die Altersvorsorge in Deutschland durchsetzt.


1. Schicht – die Basisversorgung: Gesetzliche Rente oder Rürup-Rente

Die Basisversorgung im Drei-Schichten-Modell besteht in der gesetzlichen Rente, in der Altersvorsorge über ein berufsständisches Versorgungswerk oder aber in der freiwilligen Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt. Letztere wird vom Staat reichlich gefördert: Die Einträge bleiben während der Ansparphase stufenweise steuerfrei. Mit Beginn der Auszahlung fallen jedoch, genau wie bei der gesetzlichen Rente, Steuern an.


2. Schicht – die geförderte Zusatzversorgung: Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente

Die zweite Schicht besteht aus zusätzlichen Versorgungswegen, die jedoch staatlich gefördert werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Riester-Rente, bei der der Staat die eingezahlten Beitrage um bestimmte Beträge aufstockt. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich außerdem eine betriebliche Altersvorsorge. Hierfür stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, auf einige davon haben Angestellte sogar einen Rechtsanspruch. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird während der Ansparphase steuerlich begünstigt. Außerdem zahlt hier der Arbeitgeber etwas zu den eingezahlten Beiträgen dazu.


3. Schicht – Kapitalanlageprodukte: Private Rentenversicherung, Lebensversicherung u.a.

Die letzte Schicht schließlich umfasst weitere Produkte, die der rein privaten Vorsorge dienen. Hierunter fallen private Rentenversicherungen und deren Sonderformen wie die lebenslange Sofortrente, aber auch andere Sparprodukte wie eine Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung. Diese Wege der Altersvorsorge werden in der Einzahlphase nicht steuerlich begünstigt, dafür jedoch ab dem Beginn der Auszahlung.


Zwei Schichten sind das Minimum!

Wer seine persönliche Vorsorge aus Elementen aus allen drei Schichten aufbaut, sorgt umfassend für die Zeit nach dem Berufsleben vor. Für einen angestellten Arbeitnehmer könnte die Altersvorsorge also beispielsweise aus der gesetzlichen Rente, einer Direktversicherung als Variante der betrieblichen Altersvorsorge sowie einer privaten Lebensversicherung zusammengesetzt sein.

Mindestens zwei der drei Schichten sollten jedoch unbedingt in Anspruch genommen werden, denn sonst drohen im Alter gefährliche Versorgungslücken.

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