Hebt geplante Rentenreform Arbeitgeber-Haftung auf?

12. September, 2016

Bislang haftet ein Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern, denen er eine betriebliche Altersvorsorge zusagt, dass die Renten in der zugesicherten Höhe ausgezahlt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge selber zahlt oder einen externen Anbieter wie zum Beispiel ein Versicherungsunternehmen mit der Aufgabe betraut. Aktuellen Berichten zufolge haben sich Arbeits- und Bundesfinanzministerium im Rahmen der geplanten Rentenreform darauf verständigt, diese Haftung für Arbeitgeber aufzuheben.


Aktuelle Situation

Bislang gilt für die betriebliche Altersvorsorge, dass der Arbeitgeber dafür haftet, dass die vereinbarte Rente auch tatsächlich in der zugesicherten Höhe an die abgesicherten Mitarbeiter fließt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Fehlbeträge ausgleichen muss, wenn der durchführende Anbieter die Leistungen nicht erbringen kann. Zum Beispiel, weil er selber in wirtschaftliche Schieflage geraten ist.

Diese Haftung gilt als ein großes Hemmnis, weshalb gerade kleinere Unternehmen vor der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge in ihrem Unternehmen zurückschrecken. Erklärtes Ziel der Regierungskoalition ist es jedoch, speziell die betriebliche Altersvorsorge weiter auszubauen. Die Aufhebung der Haftung und damit der Abbau von Hemmnissen könnte ein Schritt in diese Richtung sein.

Nur etwa 30 Prozent aller Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten haben zur Zeit eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Das soll sich künftig ändern.


Erste Einschränkungen

Die Aufhebung der Haftung der Arbeitgeber hat Bundesfinanzminister Schäuble an eine klare Forderung geknüpft: Die Haftungsbefreiung darf nicht auf Kosten des Bundeshaushaltes gehen. Der Staat wird also nicht einspringen, wenn sich Probleme auftun. Wie diese Frage gelöst werden soll, ist bislang noch nicht klar. Auch, ob die Lockerung der Haftung für bestehende Verträge gelten soll, ist noch nicht geklärt.