Häufige Angebotslücke bei der Betrieblichen Altersvorsorge

27. Februar, 2015

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern ermöglichen, über Entgeltumlagen eine betrieblich unterstützte Altersvorsorge aufzubauen. Das kann von der eigenen Pensionszusage (auch: Direktzusage) bis zu ausgelagerten Modellen in Pensionsfonds und Direktversicherungen reichen. Doch: Das Gesetz schreibt den Arbeitnehmern zwar die Berechtigung zu solchen Angeboten zu – dem Unternehmen stellt es jedoch keine Auskunftspflicht.

Vor diesem Hintergrund wird das Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge derzeit nur von knapp 60% der deutschen Unternehmen seinen Arbeitnehmern angeboten. Wie die Heidenheimer Zeitung berichtet besteht derzeit für knapp 17,8 Millionen Beschäftigte ein Versorgungskonzept von Unternehmen für das Pensionsalter. Für 40% fehlen jedoch solche Angebote.

Die Zeitung zitiert den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersvorsorge, Klaus Stiefermann, zu den Hintergründen: „Zwischen den Branchen gibt es große Unterschiede.“ Vor allem auf dem Dienstleistungssektor sei verbreitet kein Angebote betrieblicher Altersvorsorge vorhanden.

Beschäftigte müssen ihre Altersversorgung über das Unternehmen selbst und aktiv einfordern. Der Arbeitgeber behält für die Umsetzung einen Teil des Arbeitsentgelts ein und legt es in einem vom ihm bestimmbaren Versorgungsplan an. Größere Unternehmen leisten meist Direktzusagen und verpflichten sich zur Zahlung von Pensionsleistungen aus eigenen Mitteln. Dafür legen sie Rückstellungen an. Nach dem Bericht der Heidenheimer Zeitung schätzt die Unternehmensberatung Mercer das Volumen der Pensionsrückstellungen aller DAX-Konzerne für 2014 auf 214 Mrd. Euro.

Kleinere Unternehmen können häufig solche langfristigen und auf die Bilanz wirkenden Rückstellung nicht leisten. Um dennoch die gesetzliche Verpflichtung zur Betriebsaltersvorsorge zu erfüllen, haben verschiedene Anbieter zugeschnittene Modelle entwickelt, deren Leistung auf Versicherungs- und Fondsgrundlage erfolgt. Kapitalhintergrund bieten hier Versicherer und Banken.

Der Arbeitgeber zahlt das zum Aufbau der Pensionsleistung einbehaltene Arbeitsentgelt in eine Pensionsfonds ein oder baut für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung auf, die später ausbezahlt wird. Die genaue Gestaltung der Verträge ist jeweilige Verhandlungssache. Der Arbeitnehmer hat nach dem Gesetz auf die Art der betrieblichen Altersvorsorge, die das Unternehmen anbieten will, keinen direkten Einfluss.

Viele kleinere Unternehmen fürchten administrative und finanzielle Belastungen durch Angebote betrieblicher Altersvorsorge. Auslagerungsmodelle helfen dabei, diese Folgen zu mindern.

Nicht in allen Branchen ist das Thema Unterversorgung hingegen ein Problem. Klaus Stiefermann: „In der Metallbranche bieten selbst viele kleine Firmen die sogenannte Metallrente an.“ Und auch für das Baugewerbe gelten entsprechende Regelungen, zitiert die Heidenheimer Zeitung.

Eine umfassende Absicherung der Arbeitnehmer, besonders angesichts erwartbar zurückgehender Leistungen aus der gesetzlichen Rente, ist also sowohl zunehmend nötig als auch möglich.

Neben der Betrieblichen Altersvorsorge stehen Arbeitnehmern auch Lösungen zur privaten Altersabsicherung zur Verfügung. Leistungen zur Betriebsrente sind jedoch meist mit auch steuerlichen Vergünstigungen verbunden.