GGF Versorgung

Die GGF Versorgung (Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung) ist noch immer ein Thema, das in vielen Unternehmen etwas stiefmütterlich behandelt wird. Während die betriebliche Altersvorsorge für Angestellte gerade in jüngerer Zeit immer mehr an Bedeutung zunimmt, hat sich die GGF Versorgung noch längst nicht so weit durchgesetzt. Vielmehr gehen viele irrtümlich davon aus, dass die Betriebsrente nur für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter in Frage kommt, während die Geschäftsführer in puncto Altersvorsorge allein auf sich bzw. die privaten Vorsorgevarianten gestellt sind. Dabei gibt es jedoch auch – und gerade – im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge Durchführungswege, die für die GGF Versorgung hervorragend geeignet sind.

GGF Versorgung – diese Möglichkeiten haben Sie

Im Jahr 1974 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG) verabschiedet, das insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege für die Betriebsrente anerkennt:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Pensionszusage (auch: Direktzusage)
  5. Unterstützungskasse

Diese Durchführungswege sind in ihrer Funktionsweise und ihren Eigenschaften recht unterschiedlich. Für die GGF Versorgung kommen nur zwei infrage, weil bei allen anderen die steuerlichen Rahmen hinsichtlich der Freibeträge zu eng gesteckt sind, als dass sie den Versorgungsansprüchen der Gesellschafter-Geschäftsführer gerecht werden könnten.

a) Die GGF Versorgung über eine Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine besonders beliebte Variante für die GGF Versorgung. Sie wird auch Direktzusage genannt und ist eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer gemacht direkte Versorgungszusage. Sowohl diese Zusage als auch die Verpflichtung zu deren Erfüllung verbleiben beim Arbeitgeber. Deswegen spricht man bei der Pensionszusage auch von einem internen Durchführungsweg.

Die GGF Versorgung über eine Pensionszusage funktioniert folgendermaßen:

  • Das Unternehmen macht gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Hierbei ist jedoch die erforderliche drei- bis fünfjährige Probezeit zu beachten.
  • Während der Phase der Anwartschaft (mindestens zehn Jahre Erdienbarkeitsfrist) zahlen das Unternehmen und/oder der Gesellschafter-Geschäftsführer die Beiträge ein, aus denen interne Rückstellungen gebildet werden. Die Höhe der Beiträge ist frei wählbar, da bei Pensionszusagen die Besteuerung komplett nachgelagert erfolgt.
  • Beim Erreichen des vereinbarten Pensionsalters beginnt die Auszahlung der Versorgungsleistungen. Diese erfolgt ebenfalls direkt durch das Unternehmen.

b) Die GGF Versorgung über eine Unterstützungskasse

Auch bei der Durchführung der GGF Versorgung mittels einer Unterstützungskasse bleiben die eingezahlten Beiträge während der gesamten Phase der Anwartschaft in voller Höhe steuerfrei. Die Funktionsweise ist sehr ähnlich wie bei der Pensionszusage. Allerdings wird bei der Unterstützungskasse die Verpflichtung zur Erfüllung der Versorgungszusage aus dem Unternehmen ausgelagert, wodurch die GGF Versorgung auch nicht mehr in der Bilanz erscheint.