Elternzeit und betriebliche Altersvorsorge – Einbußen?

08. August, 2014

Elternzeit und bAV – Einbußen bei der Altersvorsorge vermeiden

Kindererziehung ist wichtig, macht die meiste Zeit über Spaß und wird staatlich gefördert. Eltern können heute mehr als zuvor die Erziehungszeit abwechselnd oder gemeinsam bestreiten und erhalten dabei vom Arbeitgeber und vom Staat Vergünstigungen vertraglicher und finanzieller Art. Die Absicherung betrifft die Existenzgrundlage, gegenwärtige Bezüge und die Sicherheit des Arbeitsplatzes bis zum Wiedereinstieg. Bei der Altersvorsorge können jedoch Lücken auftreten.

Absicherung der Rentenzeiten

Die Erziehungszeit nach Geburt des Kindes wird, wenn dafür die Arbeitstätigkeit unterbrochen wird, auf die zu erwartenden Rentenleistungen angerechnet. Sie kann bis zu 3 Jahre betragen und wird demjenigen Elternteil zugerechnet, das die überwiegende Erziehungszeit übernommen hat. Bei gemeinsamer Erziehung sind entsprechende Erklärungen nötig, wenn auch dem Vater die Erziehungszeit zuerkannt werden soll.

Meldung bei der Versorgungskasse

Während die Anrechnung der Erziehungszeit für die Mutter automatisch erfasst wird, muss der Vater beim Versicherungsträger die Erziehungszeit anmelden, um seine Ansprüche aufrecht zu erhalten.

Leistungen und Anrechnungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Wichtig zu wissen: Auch während der Erziehungs- oder Elternzeit kann in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Die Vereinbarung sollte vorher mit dem Arbeitgeber verabredet werden und muss ggf. mit staatlichen Leistungen, wie Erziehungs- oder Elterngeld, abgestimmt werden. Es können private Weiterleistungen vereinbart sein oder Rückstellungen.

Versorgung muss gesichert sein

Bei ausreichender Planung und vorheriger Absicherung sind Einbußen durch die Wahrnehmung der Elternzeit in der Regel nicht zu erwarten. In der Welt äußert sich Barbara Schick von der Versicherungskammer Bayern entsprechend: „Die Elternzeit bringt kaum finanzielle Nachteile, solange sich die Eltern rechtzeitig auf die veränderte Lage einstellen.“
So können neben der betrieblichen Altersvorsorge auch private oder weiterführende Zusatzabsicherungen in vielen Fällen auf angepasste Leistungen in der Elternzeit umgestellt werden. Auch kann für bisher nicht Rentenversicherte eine Rentenzahlung aus Bundesmitteln einsetzen, die die Beiträge für die Dauer der Erziehungszeit trägt.