Direktzusage durch Entgeltumwandlung

Insgesamt fünf Durchführungswege erkennt das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) für die betriebliche Altersvorsorge an: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage bzw. Direktzusage. Sie alle können auf zwei Wegen finanziert werden: entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Auch eine Kombination, also die gemeinsame Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist möglich und in der Praxis üblich.

Entgeltumwandlung – die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage

Wird die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitnehmer selbst finanziert, so spricht man von einer Entgeltumwandlung. Natürlich kann auch die Finanzierung einer Direktzusage durch Entgeltumwandlung erfolgen. Die Verfahrensweise ist denkbar einfach: Ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers wird unmittelbar der betrieblichen Altersvorsorge zugeführt. Im Falle der Direktzusage werden aus den eingezahlten Beiträgen innerbetriebliche Rücklagen aufgebaut. Diese sogenannten Pensionsrückstellungen dienen der Rückdeckung der Direktzusage.

Vorteile einer Finanzierung der Direktzusage durch Entgeltumwandlung

Erfolgt die Finanzierung der Direktzusage durch eine Entgeltumwandlung, so entstehen daraus für den Arbeitnehmer mehrere Vorteile:

  • Die Beiträge für die Direktzusage werden vom Bruttoeinkommen abgeführt.
  • Dadurch verringert sich der zu versteuernde Anteil des Gehalts – die Einkommenssteuer sinkt. Auch bei den Sozialabgaben lässt sich durch diese Verminderung ein deutlicher Spareffekt verzeichnen.
  • Die für die Direktzusage abgeführten Beiträge bleiben während der gesamten Phase der Anwartschaft in beliebiger Höhe steuerfrei. Erst ab dem Beginn der Leistungsauszahlung werden die Steuern fällig (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung).
  • Darüber hinaus bleiben die durch die Entgeltumwandlung in die Direktzusage eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialversicherungsfrei. Für das Jahr 2013 sind das 232 Euro pro Monat.
  • Beiträge, die der Direktzusage durch Entgeltumwandlung zugeführt werden, werden sofort gesetzlich unverfallbar und sind damit vor Zahlungsausfällen beim Trägerunternehmen geschützt. Außerdem können sie gegebenenfalls auf einen anderen Arbeitgeber oder Durchführungsweg übertragen werden.

Aber nicht nur der Arbeitnehmer profiert davon, wenn er die Direktzusage durch eine Entgeltumwandlung selbst finanziert. Auch für den Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Spareffekte bei den Lohnnebenkosten.