Direktzusage Definition

Eine Direktzusage ist laut Definition eine vom Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer gemachte direkte Versorgungszusage. Sie ist, wie alle anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge auch, durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG) geregelt. Gleich zu Beginn dieses 1974 verabschiedeten und zuletzt 2009 angepassten Gesetzestextes findet sich für die betriebliche Altersvorsorge eine allgemeine Definition, die auch für die Direktzusage gilt: Sie wird einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit gewährt und kann neben einer klassischen Altersrente auf Wunsch auch die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall und/oder die Versorgung im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (Invalidenrente) beinhalten. Dabei kann, wenn der Versorgungsfall eintritt, zwischen einer allmählichen Auszahlung in Form einer monatlichen Rente einerseits und einer Sofortauszahlung durch einen einmaligen Kapitalbeitrag andererseits gewählt werden.

Und so funktioniert die Direktzusage:

  • Gemäß der Definition erfolgt die Versorgungszusage direkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
  • Die Pflicht zur Erfüllung dieser Zusage verbleibt ebenfalls direkt beim Arbeitgeber.
  • Um die Erfüllung zu gewährleisten, werden innerbetriebliche Rücklagen gebildet.
  • Die Beiträge für die Direktzusage werden entweder vom Arbeitgeber (durch Zuwendungen) oder vom Arbeitnehmer (als Entgeltumwandlung) eingezahlt.
  • Bei Eintritt des Versorgungsfalles bezieht der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen die Rentenleistungen direkt von seinem (ehemaligen) Arbeitgeber.

Zusätzlicher Schutz für die Ansprüche der Arbeitnehmer

Abschluss einer Rückdeckungsversicherung:
Für den Arbeitnehmer bietet es sich an, eine zusätzliche Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen, so dass die sich aus der Direktzusage ergebenden Pensionsverpflichtungen teilweise (partiell) oder komplett (kongruent) rückgedeckt sind. Diese Rückdeckungsversicherung dient per Definition dazu, eventuelle Versorgungslücken der Direktzusage zu schließen. Die Beiträge an diese Versicherung können vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV):
Der PSV ist ein Verein, dessen Arbeit auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruht. Unternehmen, die sich für eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktzusage entscheiden, müssen immer auch dort Mitglied werden. Aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert sich der Verein, der für ausstehende Pensionsverpflichtungen einsteht, wenn eines der Mitgliedsunternehmen insolvent wird.