Direktzusage Betriebsrente

Die Direkzusage ist eine Form der Betriebsrente (auch: betrieblichen Altersvorsorge), bei der die Versorgungszusage unmittelbar vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgt. Damit verbleiben sowohl die Zusage selbst als auch die Verpflichtung, diese Zusage zu erfüllen, beim ursprünglichen Unternehmen.

Und so funktioniert die Betriebrente in Form der Direktzusage:

  • Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer bestimmte Versorgungsleistungen zu. Dabei handelt es sich in erster Regel um eine Altersvorsorge. Die Direktzusage kann als Betriebsrente aber auch die Versorgung im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und/oder die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall einschließen.
  • Für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen werden innerbetriebliche Rückstellungen gebildet, aus denen später die in der Direktzusage vereinbarte Betriebsrente gezahlt wird.
  • Die Beiträge zahlt entweder der Arbeitgeber (in Form von Zuwendungen) oder der Arbeitnehmer (durch eine Entgeltumwandlung) ein. In beiden Fällen bleiben die Beitragszahlungen in beliebiger Höhe steuerfrei und bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auch sozialabgabenfrei.
  • Um die per Direktzusage versprochene Betriebsrente zusätzlich abzusichern, schließen die meisten Arbeitgeber außerdem eine Lebensversicherung auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Diese so genannte Rückdeckungsversicherung erfüllt die Versorgungsansprüche, falls die Pensionsrückstellungen nicht über genügend Kapital verfügen.

Direktzusage – die ideale Betriebsrente für (Gesellschafter-) Geschäftsführer

Die Direktzusage als mit Abstand häufigste Form der Betriebsrente bietet vielerlei Vorteile. Einer davon ist die bereits erwähnte Steuerfreistellung der Beitragszahlungen in nahezu unbegrenzter Höhe. Darüber hinaus ermöglicht es die Direktzusage, die Betriebsrente sehr individuell zu gestalten. Es gibt viele verschiedene, unter anderem auch dynamische Modelle, nach denen die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen festgelegt werden kann. Deswegen eignet sich die Direktzusage auch hervorragend als Betriebsrente für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer, aber auch für mitarbeitende Familienangehörige. Sie profitieren von den steuerlichen Vergünstigungen und können aufgrund der großen Freiheit bei der Beitragsgestaltung die adäquaten Bedingungen für ihre betriebliche Altersvorsorge schaffen.