Direktzusage Besteuerung

Die Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen, die durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) anerkannt sind. Es handelt sich hierbei um eine unmittelbare Versorgungszusage, die der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer macht. Auch die Pflicht zur Erfüllung dieser Zusage verbleibt beim Arbeitgeber selbst.

Einer der größten Vorteile der Direktzusage liegt in der Besteuerung.

Obwohl es fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt, ist der in der unternehmerischen Praxis mit Abstand am häufigsten anzutreffende die Direktzusage. Die überaus günstige Besteuerung dürfte dabei eine wesentliche Rolle spielen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können davon profitieren, dass der Staat das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge, also auch die Direktzusage, großzügig steuerlich fördert.

Vorteile der Besteuerung von Direktzusagen für Arbeitgeber

Die Beitragszahlungen an die Direktzusage können auf zwei Wegen erfolgen: entweder arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert. Für den Arbeitgeber besteht eine sinnvolle und attraktive Alternative zur regulären Gehaltserhöhung darin, dass er Zuwendungen an eine Direktzusage leistet. Bei der Besteuerung seines Betriebsergebnisses kann er diese Zuwendungen dann als Betriebsausgaben in voller Höhe geltend machen.

Vorteile der Besteuerung von Direktzusagen für Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge an seine Direktzusage selbst leistet, dann geschieht dies auf dem Wege der Entgeltumwandlung. Dabei fließt ein Teil seines Bruttogehalts vor der Besteuerung in die Direktzusage. Das zu versteuernde Einkommen sinkt dadurch. Weil die Einkommenssteuer aber im Verhältnis zum Lohn oder Gehalt proportional ansteigt, fällt die Minderung des Nettoeinkommens deutlich niedriger aus als der ursprünglich in die Direktzusage abgeführte Betrag. Die Besteuerung der Beiträge an eine Direktzusage erfolgt darüber hinaus komplett nachgelagert. Anders als bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ist es hier so, dass die eingezahlten Beiträge während der gesamten Phase der Anwartschaft in belieber Höhe steuerfrei bleiben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer eingezahlt werden. Erst mit dem Beginn der Leistungsbezüge aus der Direktzusage erfolgt die Besteuerung, dann jedoch in der Regel zu einem um einiges günstigeren Satz, als dies zum aktuellen Zeitpunkt der Fall wäre.

Nicht zuletzt wegen der enormen Vorteile bei der Besteuerung eignet sich die Direktzusage auch hervorragend für die betriebliche Altersvorsorge für (Gesellschafter-) Geschäftsführer.