Direktzusage bav

Für die betriebliche Altersvorsorge – oder bav – ist die Direktzusage einer von insgesamt fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswegen. Diese sind durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) geregelt.
Die bav in Form der Direktzusage erfreut sich in der unternehmerischen Praxis großer Beliebtheit – sie ist mit Abstand die am häufigsten anzutreffende Variante der Betriebsrente.

Wie funktioniert die bav in Form der Direktzusage?

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Diese kann neben der klassischen Altersrente auch zusätzliche Leistungen wie eine Versorgung im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder die Versorgung von Hinterbliebenen im Tordesfall einschließen.
  • Auch die Pflicht zur Erfüllung dieser Versorgungszusage verbleibt direkt beim Arbeitgeber.
  • Um die Erfüllung der zugesagten Leistungen für die bav zu gewährleisten, werden für die Direktzusage innerbetriebliche Rückstellungen gebildet.
  • Die Einzahlung der Beiträge erfolgt entweder durch den Arbeitgeber (Zuwendungen) oder durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder durch beide gemeinsam.
  • Bei Eintritt des Versorgungsfalles erhält der Arbeitnehmer die zugesagten Rentenleistungen direkt von seinem (ehemaligen) Arbeitgeber.

Für wen ist die bav als Direktzusage geeignet?

Grundsätzlich kommt die bav in Form der Direktzusage für alle in Frage. Nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht darauf, dass bis zu 4% seines Bruttogehalts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Ein Weg, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, ist die Direktzusage. Es ist aber darüber hinaus jedem Unternehmen freigestellt, auch gegenüber (Gesellschafter-) Geschäftsführern oder mitarbeitenden Familienangehörgen Versorgungszusagen zu machen.

Warum eignet sich die Direktzusage besonders gut als bav für (Gesellschafter-) Geschäftsführer?

Die Direktzusage weist als Durchführungsweg der bav einige Besonderheiten auf, die sie vor allem für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer sehr attraktiv macht. Hier ist in erster Linie die Tatsache zu nennen, dass die Beiträge an eine Direktzusage in unbegrenzter Höhe steuerfrei bleiben. Bei den meisten Durchführungswegen der bav ist es so, dass es für die Beitragszahlungen eine Höchstgrenze gibt, die bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Anders jedoch bei der Direktzusage: Hier sind nach oben praktisch keine Grenzen gesetzt. Hinzu kommt, dass die Direktzusage hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten sehr flexibel ist, so dass sich für alle Vorsorge-Ansprüche das jeweils genau passende Modell entwickeln lässt.