Direktzusage Altersvorsorge

Bei der Direktzusage handelt es sich um einen der fünf durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktzusage ist auch unter dem Namen Pensionszusage bekannt und spielt für die betriebliche Altersvorsorge eine bedeutende Rolle – sie ist der mit Abstand am häufigsten gewählte Durchführungsweg.

Die Betriebsrente als Direktzusage: Altersvorsorge, die Mitarbeiter bindet

Die Direktzusage ist eine Versorgungszusage, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ganz unmittelbar – also direkt – macht. Somit gibt es keinen externen Träger, der die Erfüllung der Versorgungsansprüche übernimmt. Die Deckung der zugesagten Leistungen wird dadurch gewährleistet, dass innerbetriebliche Rückstellungen gebildet werden. Für eine zusätzlichliche Absicherung der Arbeitnehmeransprüche sorgen der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung sowie die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Aufgrund der unmittelbaren Nähe von Versorgungsträger (der Arbeitgeber selbst) und Versorgungsempfänger (der Arbeitnehmer) ist die betriebliche Altersvorge über eine Direktzusage ein besonders wirksames Instrument zur langfristigen Motivation und Bindung von Mitarbeitern.

Das Plus an Freiheit: Die Direktzusage als Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter und Geschäftsführer haben aufgrund ihres höheren Gehalts und ihrer besonderen Position innerhalb des Unternehmens Ansprüche an ihre betriebliche Altersvorsorge, die sich von denen anderer Angestellter unterscheiden. So stellt beispielsweise die bei einigen Durchführungswegen per Gesetz gesetzte Höchstgrenze hinsichtlich der Beitragszahlungen für diese Personenkreise eine zu starke Einschränkung dar. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, das entspricht für das Jahr 2013 genau 232 (West) bzw. 196 (Ost) Euro pro Monat. Einzahlungen darüber hinaus werden aufgrund der hohen Besteuerung praktisch unrentabel.

Erfolgt jedoch die betriebliche Altersvorsorge auf dem Wege der Direktzusage, dann können Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer von deren besonderen Vorteilen profitieren:

  • steuerliche Freistellung der eingezahlten Beiträge in unbegrenzter Höhe
  • sehr hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Zusage, z.B. Möglichkeit einer mit der Anzahl der Betriebsjahre steigenden Beitragszahlung
  • Gewinnminderung und damit Steuervorteile durch Auflistung der Pensionsrückstellungen auf der Passiva-Seite der Unternehmensbilanz

Zu beachten ist jedoch, dass für die Direktzusage als Altersvorsorge für Geschäftsführer eine Erdienbarkeitsfrist von zehn sowie eine Probezeit von drei bis fünf Jahren gelten. Diese Maßnahmen sollen von staatlicher Seite aus den Missbrauch der Direktzusage für verdeckte Gewinnausschüttungen verhindern – sie helfen aber gleichzeitig auch, hochqualifiziertes Führungspersonal an das Unternehmen zu binden.