Direktversicherung Sozialversicherung

Die Direktversicherung Sozialversicherung bietet allen Arbeitnehmern, Arbeitern, Angestellten, Auszubildenden, Vorstandsmitgliedern einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH die Möglichkeit, staatliche Förderungen für sich zu nutzen. Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sind in einen Vertrag der Direktversicherung Sozialversicherung von der Steuer und Sozialversicherungspflicht befreit. Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR in eine Direktversicherung Sozialversicherung investiert werden, wenn für den Arbeitnehmer keine Altzusage besteht, die pauschal besteuert wird.

Die Leistungen aus den Versorgungsverträgen nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Gesetzlich Krankenversicherte müssen von der Betriebsrente zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Für privat Krankenversicherte entfällt diese Beitragspflicht. Wird ein Versorgungsvertrag der Direktversicherung Sozialversicherung nach einem Arbeitgeberwechsel privat weitergeführt, gibt es Folgendes zu beachten: Für die steuerliche Betrachtung wird die Rente in den betrieblichen und den privaten Teil aufgesplittet und entsprechend unterschiedlich besteuert.

Für die Direktversicherung Sozialversicherung wurde bisher die Rente im Ganzen betrachtet. So waren für den privat angesparten Teil der Rente ebenso Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen, wie für den betrieblichen Teil. Diese Beitragspflicht entfällt nun unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.09.2010.

Im Einzelfall sollte dies mit Hinweis auf § 44 SGB X geprüft werden. Die Direktversicherung Sozialversicherung schließt die persönliche Versorgungslücke im Alter zumindest teilweise. Experten empfehlen, möglichst früh mit einer persönlichen Altersvorsorge zu beginnen und den eigenen Versorgungsstatus regelmäßig überprüfen zu lassen. So kann möglichst schnell auf neu entstehende Versorgungslücken reagiert werden.