Direktversicherung pfändbar

Die Direktversicherung pfändbar ist ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben seines Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen abschließt. Die Beiträge für einen solchen Versorgungsvertrag können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen werden.

Schon vor Ende der Vertragslaufzeit ist die Versicherungssumme aus der Direktversicherung pfändbar. Bei einer betrieblichen Altersvorsorge dürfen die Leistungen aus einem Versorgungsvertrag nicht vor Eintritt des Versorgungsfalls abgetreten oder beliehen werden. Ein solcher Vertrag der Direktversicherung pfändbar ist auch nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar.

Durch diese Verfügungsbeschränkungen soll verhindert werden, dass die Anwartschaft auf die Leistungen für andere Zwecke als für die Altersabsicherung genutzt wird. Ist der Auszahlungszeitpunkt der Direktversicherung pfändbar eingetreten, ist die Auszahlungssumme von dieser Einschränkung nicht mehr betroffen. Eine Pfändung zukünftiger Ansprüche ist also grundsätzlich möglich. Hierbei wird nicht zwischen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen unterschieden. Die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Regel unter der Pfändungsgrenze, sodass der Anspruch des Gläubigers gefährdet sein könnte.

Für den Gläubiger ist es daher wichtig, sämtliche Ansprüche auf Altersvorsorge zu pfänden. Nur eine Gesamtsumme von gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Altersvorsorge kann einen Betrag über der Pfändungsgrenze ergeben. Die Direktversicherung ist pfändbar wie jeder andere Lebensversicherungsvertrag auch. Für den Arbeitnehmer bietet sie jedoch einen Vorteil gegenüber anderen Versorgungsverträgen: Betriebsrenten aus der Direktversicherung pfändbar sind Hartz IV-sicher. Sie können also nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet werden.