Direktversicherung oder Pensionskasse

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in die Direktversicherung oder Pensionskasse investieren.

Zusätzlich sind weitere 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig, wenn keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) besteht, die der pauschalen Besteuerung unterliegt. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge – die sogenannte Entgeltumwandlung. Hierbei führt der Arbeitgeber die Beiträge direkt aus dem Bruttolohn an die Direktversicherung oder Pensionskasse ab.

Die Leistungen aus diesen Verträgen nach § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) der Direktversicherung oder Pensionskasse unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Diese Form der Steuererhebung ist in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren Steuersatz ausgehen kann. Zudem sind die Betriebsrenten Hartz IV-sicher und werden somit nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es verschiedene Optionen, den Vertrag fortzusetzen: So kann der neue Arbeitgeber den Vertrag weiterführen. Eine private Fortsetzung der Direktversicherung oder Pensionskasse ist ebenfalls denkbar. In diesem Fall ist jedoch Folgendes zu beachten: Steuerlich betrachtet unterliegt der Teil der Rente, der in der Ansparphase steuerfrei ist, der nachgelagerten Besteuerung. Der private Teil der Rente hingegen wird nur mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert.

Allerdings müssen für die gesamte Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Bei dieser Betrachtung werden die beiden Arten der Ansparphase nicht unterschieden. Der Einschluss zusätzlicher Leistungen wie Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsabsicherung ist bei der Direktversicherung oder Pensionskasse individuell wählbar. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, ist eine zusätzliche Altersversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung notwendig. Die Direktversicherung oder Pensionskasse kombiniert Sicherheit, Flexibilität und staatliche Förderungen miteinander.