Direktversicherung Lohn

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bei Weitem nicht mehr aus, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Absicherung ist daher unumgänglich. Die Direktversicherung Lohn ist ein möglicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Grundsätzlich können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine solche Form der Altersvorsorge abschließen. Zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge für die Direktversicherung Lohn von seinem Bruttogehalt, so spricht man auch von einer Entgeltumwandlung. Hierbei führt der Arbeitgeber die Beiträge in die Direktversicherung Lohn direkt vom Bruttogehalt ab.

Da auf diese Beiträge keine Steuer und Sozialabgaben zu entrichten sind, fällt der Nettolohn mit einer Direktversicherung Lohn nur minimal geringer aus. Beispielrechnungen zeigen, dass Einzahlungen in solche Versorgungsverträge vom Bruttogehalt abgeführt werden – vor Abzug der Steuer und Sozialversicherung. Daraus ergibt sich ein Nettolohn, der nur gering von dem bisherigen Nettolohn abweicht. Die Direktversicherung Lohn bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, staatliche Förderungen, Flexibilität und Sicherheit in einem Produkt zu kombinieren.

Doch auch für Arbeitgeber liegen die Vorteile auf der Hand: Durch den Abschluss einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung Lohn erhöht der Arbeitgeber die Motivation und Unternehmensbindung seiner Mitarbeiter – ohne, dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Beiträge kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Prinzipiell können Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in eine Direktversicherung Lohn gezahlt werden, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Besteht darüber hinaus für den Arbeitnehmer keine weitere Altzusage nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), die der pauschalen Besteuerung unterliegt, so können zusätzlich 1.800 EUR in einen solchen Vertrag investiert werden. Für diesen Betrag sind allerdings dann Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.