Direktversicherung Garantiezins

Der Direktversicherung Garantiezins liegt – wie bei allen Lebens- und Rentenversicherungen – zurzeit bei 1,75 %. Dieser Prozentsatz gilt für alle Neuabschlüsse. Die Garantieverzinsung sagt jedoch nichts über die eigentliche Rendite des Versorgungsvertrages aus. Die erwirtschafteten Überschüsse des Versicherers kommen noch hinzu. Werden darüber hinaus also gute Gewinne erwirtschaftet, so übersteigt die Höhe der Auszahlungen den Direktversicherung Garantiezins um Einiges.

Von Unternehmen zu Unternehmen können die Auszahlungen daher unterschiedlich hoch ausfallen. Der Direktversicherung Garantiezins ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Allgemeinsituation. Daher ist dieser auch für die nächsten Jahre nicht vorherzusehen. Es ist empfehlenswert, sich vor Vertragsabschluss über den Versicherer und seine wirtschaftliche Lage zu informieren.

Wie hoch die Auszahlung zum vereinbarten Zeitpunkt sein wird, kann jedoch immer nur ungefähr gesagt werden. Eine jährliche Kapitalübersicht der Direktversicherung Garantiezins gibt dem Versicherungsnehmer Auskunft darüber, wie hoch die Überschüsse in dem vergangenen Versicherungsjahr waren. Anhand von Prognosen lässt sich die ungefähre Auszahlungssumme vermuten. Der Direktversicherung Garantiezins, der beim Vertragsabschluss gültig war, bleibt für die restliche Vertragslaufzeit bestehen.

Künftige Änderungen des Zinssatzes betreffen immer nur Neuabschlüsse der Direktversicherung Garantiezins. Die betriebliche Altersvorsorge bietet verschiedene Durchführungswege mit attraktiven Leistungen an, über die staatliche Förderungen genutzt werden können. Die individuelle Versorgungslücke, die im Alter durch das Wegbrechen der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht, kann über den privaten oder betrieblichen Zweig geschlossen werden.

Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung macht eine zusätzliche Absicherung notwendig. Die Direktversicherung Garantiezins bietet besonders für Gutverdiener und privat Krankenversicherte eine lukrative Möglichkeit der Altersvorsorge: Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten zahlen privat Krankenversicherte nämlich von ihrer Betriebsrente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.