Direktversicherung WWK

Die Direktversicherung WWK ist einer von fünf verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft bei Weitem nicht mehr ausreichen, fördert der Staat verschiedene Versorgungen fürs Alter. So können Beiträge bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Direktversicherung WWK eingezahlt werden, die von der Steuer und Sozialabgabenpflicht befreit sind.

Besteht zudem für den Arbeitnehmer keine weitere Altzusage, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde und nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) pauschal mit 20 % besteuert wird, so werden zusätzlich noch weitere 1.800 EUR gefördert. Bis zu diesem Betrag sind Einzahlungen in die Direktversicherung WWK steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig. Die Leistungen aus den Verträgen nach § 3 Nr. 63 EStG, die in der Ansparphase steuerfrei sind, werden nachgelagert besteuert.

Diese Form der Steuererhebung ist im Normalfall für die versicherte Person günstiger, da man im Alter von einem niedrigeren, persönlichen Steuersatz ausgehen kann. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge, die sogenannte Entgeltumwandlung. Hierbei führt der Arbeitgeber die Beiträge aus dem Bruttogehalt an die Direktversicherung WWK ab.

Der Arbeitgeber kann zusätzlich eine Absicherung für seine Mitarbeiter treffen und Beiträge in die Direktversicherung WWK einzahlen. Dadurch kann er ebenso von den staatlichen Förderungen profitieren. Die Direktversicherung WWK bietet interessante Vorteile für beide Parteien: Arbeitgeber steigern durch den Abschluss eines solchen Versorgungsvertrages die Motivation ihrer Mitarbeiter und deren Unternehmensbindung. Die Arbeitnehmer können auf diese Weise Sicherheit, Flexibilität und staatliche Förderungen miteinander kombinieren und ihre persönliche Versorgungslücke im Alter ganz oder teilweise schließen.