Direktversicherung R+V

Die Direktversicherung R+V bietet allen Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die persönliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Da die gesetzliche Rentenversicherung künftig den gewohnten Lebensstandard nicht sicherstellen kann, ist eine zusätzliche Absicherung auf privater oder betrieblicher Ebene unumgänglich. Die Direktversicherung R+V kombiniert Flexibilität, Sicherheit und staatliche Förderung in lukrativen Produkten.

So ist der Einschluss von zusätzlichen Leistungen wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsabsicherung in einen Versorgungsvertrag der Direktversicherung R+V individuell vereinbar. Zudem kann der Arbeitnehmer ab dem 62. Lebensjahr den Auszahlungszeitpunkt frei bestimmen. Prinzipiell bietet die Direktversicherung R+V eine lebenslange Altersrente oder eine Einmalzahlung an. Ein großer Vorteil dieser Rentenform liegt in der Hartz-IV-Sicherheit: Die Betriebsrenten aus diesen Versorgungsverträgen werden nicht auf ein eventuelles Arbeitslosengeld II angerechnet.

Beiträge in die Direktversicherung R+V sind bis zum Höchstbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von der Steuer und Sozialabgabenpflicht befreit. Die Leistungen aus diesen Verträgen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, die in der Regel für den Arbeitnehmer günstiger ist. Besteht zudem kein weiterer Vertrag nach § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), der vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, so sind weitere Einzahlungen in Höhe von 1.800 EUR steuerfrei, jedoch sozialabgabenpflichtig.

Gutverdiener und privat Krankenversicherte profitieren zusätzlich: Sie haben nicht nur eine hohe Steuerersparnis, sie müssen auch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente abführen – im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten. Grundsätzlich bietet die Direktversicherung R+V eine interessante Form der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.