Direktversicherung: Betriebsrente, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat

19. Juni, 2013

Heutzutage ist es fast schon Pflicht, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Es hat sich längst herumgesprochen, dass die gesetzliche Rentenversicherung gewaltige Versorgungslücken aufweisen wird, die nur durch eine rechtzeitige und vorausschauende Vorsorge zu schließen sind.

Immer weiter auf dem Vormarsch: die betriebliche Altersvorsorge

Neben der privaten Rentenversicherung setzen immer mehr Arbeitnehmer – aber zunehmend auch die Gesellschafter und Geschäftsführer in Kapitalgesellschaften – auf eine betriebliche Altersvorsorge. Der Gesetzgeber hat hierfür fünf Durchführungswege zugelassen:

  • Direktversicherung
  • Pensionszusage
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

Diese fünf Durchführungswege weisen sehr unterschiedliche Merkmale auf. Ihnen allen ist jedoch gemeinsam, dass sie vom Staat durch erhebliche steuerliche Vergünstigungen gefördert werden.

Direktversicherung: unkomplizierte Vorsorge für alle

Sehr populär ist der Durchführungsweg Direktversicherung. Er ist einfach in der Handhabung und dabei dank des Steuerfreibetrags bei den Beitragszahlungen für die Arbeitnehmer äußerst lukrativ. Und wenn der Arbeitgeber von sich aus keine Betriebsrente anbietet, dann kann der Arbeitnehmer laut Betriebsrentengesetz sogar den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Für den Arbeitgeber entstehen dadurch nur verhältnismäßig geringe Verwaltungskosten, da im Rahmen einer Direktversicherung die betriebliche Altersvorsorge aus dem Trägerunternehmen ausgelagert wird. Der Arbeitgeber macht zwar die Versorgungszusage, aber die Pflicht, diese Zusage zu erfüllen, liegt bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Der Arbeitnehmer hat auf die ihm zugesagten Leistungen einen unmittelbaren Rechtsanspruch.

Die Vorteile der Direktversicherung auf einen Blick:

  • Der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung wird erfüllt.

  • Die eingezahlten Beiträge bleiben bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen ist die Mitnahme oder private Weiterführung der Direktversicherung möglich.

  • Aufgrund der Auslagerung der Erfüllungsverpflichtungen erscheint die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung nicht in der Unternehmensbilanz.