Direktversicherung

Was ist eine Direktversicherung?

Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge – einer davon ist die Direktversicherung. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen externen und internen Durchführungswegen. Zu den externen Wegen gehören die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung. Hierbei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge einen Versicherungsvertrag bei einem deutschen Versicherungsunternehmen ab. Der Arbeitnehmer wird als versicherte Person eingetragen. Die versicherte Person und seine Hinterbliebenen sind bei dem Vertrag bezugsberechtigt und erhalten entsprechend die Leistungen im Erlebens- bzw. Todesfall. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung werden die Beiträge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers eingezogen (Gehaltsumwandlung). So sind jährlich bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung Einzahlungen in eine Direktversicherung steuerfrei. Bis zu dieser Höhe sind die Beiträge zusätzlich von Sozialabgaben befreit. Besteht darüber hinaus keine weitere betriebliche Altersvorsorge nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), die der Pauschalversteuerung unterliegt, so können darüber hinaus weitere 1.800 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Lediglich eine Sozialabgabenpflicht besteht dann für diesen zusätzlichen Betrag. Eine Auszahlung der Leistungen erfolgt prinzipiell nicht vor dem 60. Lebensjahr – bei Verträgen, die nach dem 31.12.2011 geschlossen wurden, nicht vor dem 62. Lebensjahr. Direktversicherungen, bei denen die Zusage ab dem 01.01.2005 erfolgt ist und die in der Ansparphase voll gefördert werden – also steuerfrei sind, unterliegen bei Rentenbezug der nachgelagerten Besteuerung. Altverträge hingegen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden in der Ansparphase pauschal mit 20 % versteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kapitalauszahlung aus diesen Verträgen steuerfrei bzw. Renten werden nur mit dem günstigeren Ertragsanteil versteuert. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Betriebsrente.

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

Alle Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Mitglieder des Vorstands einer AG sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass sie Beiträge von Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung umwandeln dürfen. Bis zu einer Höchstgrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind diese Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einem deutschen Versicherungsunternehmen einen Lebensversicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer als versicherte Person ab. Der Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er wählen möchte. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit zwischen einer Kapitallebensversicherung, einer klassischen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu wählen. Der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt, d. h., dass die Leistungen im Erlebens- oder im Todesfall an die versicherte Person bzw. seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die Beiträge können vom Arbeitgeber als zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) gezahlt werden, oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass die Direktversicherung von seinem Bruttogehalt finanziert werden soll (Entgeltumwandlung). Organigramm Direktversicherung

 GehaltDirektversicherung
Bruttogehalt100,- €100,- €
./. SV ca.**21,- €
./. Steuer ca.30,- €
Sparbeitrag (Netto)49,- €100€
Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Bevorzugt können auch aus Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einzahlungen in die Direktversicherung getätigt werden. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Zu beachten ist, dass die Leistungen bei Berufsunfähigkeit ebenfalls zu 100 % versteuert werden müssen.

Die Direktversicherung auf einen Blick

KriterienCheckliste
Art der BeiträgeZuwendungen (Arbeitgeber), Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)
besonders attraktiv fürgut verdienende Arbeitnehmer, Mitglieder privater Krankenversicherungen
Steuervorteile ArbeitgeberBeiträge steuerfrei bis zu 4% der BMG, zzgl. 1800 € p.a.
Steuervorteile ArbeitnehmerEntgeltumwandlung: bis 4% der BMG steuerfrei, zzgl. 1800 € p.a.
optimale Beitragshöhe4% der BMG der gesetzlichen Rentenversicherung zzgl. der Pauschale (Stand 2013: West: 4584 € p.a., Ost: 4152 € p.a.)
private Weiterführungja
nachträgliche Senkung der Beiträgeja
nachträgliche Erhöhung der Beiträgeja
Mitnahme zu neuem Arbeitgeberja (Übertragung oder Übernahme)
Kündigungnein
Zusatzleistungen (Erwerbsunfähigkeit, Todesfall)ja
Probezeitenja (bei Gesellschafter-Geschäftsführern)
Erdienbarkeitsfristenja (bei Gesellschafter-Geschäftsführern)
Leistungen im Alter steuerpflichtig?ja
Kosten ArbeitgeberVerwaltung
Kosten ArbeitnehmerAbschlusskosten, die jedoch auf die ersten fünf Jahre verrechnet werden

Welche Vorteile hat eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung kann bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung (Entgeltumwandlung) erhält der Arbeitnehmer eine sofortige Anwartschaft auf die Leistungen, es müssen keine Fristen eingehalten werden. Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge sind bis zur Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung geleistet werden, wenn keine zusätzliche Vorsorge nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) besteht. Dieser Betrag ist dann lediglich sozialabgabenpflichtig. Die Steuerlast während der Arbeitszeit ist in der Regel höher, als in der Rentenphase, sodass eine Direktversicherung trotz der nachgelagerten Besteuerung interessant ist. Die betriebliche Rente aus der Direktversicherung ist zudem Hartz IV-sicher, sodass keine Anrechnung auf eventuelles Arbeitslosengeld II erfolgt. Da der Vorsorgevertrag frühestens ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, ist die zusätzliche Betriebsrente im Alter gesichert und wird nicht durch eine eventuell vorzeitige Kündigung des Vertrages in Gefahr gebracht. Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, die Direktversicherung beitragsfrei zu stellen. Hierfür ist lediglich das Erreichen einer Mindestrente nötig. Die Beiträge können jederzeit reduziert oder auch erhöht werden.

Welche Nachteile hat eine Direktversicherung?

Der Arbeitgeber entscheidet letztendlich, über welches Versicherungsunternehmen eine Direktversicherung abgeschlossen werden soll. Zudem kann die gesetzliche Rente durch den Abschluss einer Direktversicherung geringer ausfallen, da durch die bestehende Sozialabgabenfreiheit ein geringerer Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wird. Die betriebliche Rente aus der Direktversicherung ist zu 100 % steuerpflichtig und wird nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr ausgezahlt. Zudem müssen immer von Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden. Eine Direktversicherung kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Das „Warum“ liegt im Grundprinzip der Direktversicherung: Über den Betrieb wird eine geförderte Altersvorsorge getroffen, die die sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen soll.

Für wen lohnt sich eine Direktversicherung?

Grundsätzlich hat jede Person, die sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung und sollte die staatliche Förderung auch ausnutzen. Die Steuervorteile erhalten

  • Arbeitnehmer
  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Mitglieder des Vorstandes einer AG
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Vor allem Gutverdiener, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und privat krankenversichert sind, profitieren zusätzlich. Zum einen ist die Steuerersparnis in der Ansparphase höher, da in der Regel ein höherer persönlicher Steuersatz zugrunde liegt, zum anderen müssen gesetzlich Krankenversicherte aus der Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, dies entfällt für privat Krankenversicherte.

Warum ist eine Direktversicherung so wichtig?

Der Abschluss einer Direktversicherung ist der einfachste Weg staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können künftig nur noch eine Grundsicherung bieten. Nach heutigem Stand müssen besonders junge Leute konsequent für Ihr Alter vorsorgen, denn wie die gesetzliche Rente tatsächlich in ein paar Jahrzehnten aussieht, ist fraglich. Die gesetzlichen Leistungen verlieren immer mehr an Zuverlässigkeit, sodass man in Sachen Altersvorsorge nicht mehr alleine auf den Staat bauen kann. Mit dem Abschluss einer Direktversicherung kann die Altersrente auf stabile Beine gestellt werden. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist eine zusätzliche Altersvorsorge unumgänglich. Der Staat unterstützt die Direktversicherung in Form von steuerlichen Vorteilen. Experten empfehlen daher, beim Abschluss einer zusätzlichen Vorsorge fürs Alter diese Förderungen auch mitzunehmen. Prinzipiell sollte eine zusätzliche Rente nicht nur in einem Vertrag abgesichert werden. Das „Drei-Säulen-Modell“ macht deutlich, wie wichtig sowohl der private, als auch der betriebliche Zweig zur Schließung der persönlichen Vorsorgelücke ist. Eine Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung steht zum einen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern, zum anderen sorgt solch ein Vorsorgevertrag für eine längerfristige Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen. Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – profitieren von dem Abschluss einer Direktversicherung, denn auch das Unternehmen erhält Steuervorteile für die Finanzierung einer Altersvorsorge.

Welche Steuervorteile sind mit einer Direktversicherung verbunden?

Bei Altzusagen nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes (EstG), die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, erfolgt eine 20 %-ige Pauschalversteuerung der Beiträge zur Direktversicherung (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). In diesem Fall wird nicht der persönliche Steuersatz zu Grunde gelegt. Beiträge aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind zudem bis zu einer Höchstgrenze von 1.752 EUR sozialabgabenfrei. Dieser Betrag kann sich auf maximal 2.148 EUR erhöhen, wenn mehrere Arbeitnehmer über den Vertrag versichert sind und der Durchschnittsbeitrag 1.752 EUR nicht übersteigt. Laufende Zahlungen einer Entgeltumwandlung sind dagegen voll sozialabgabenpflichtig.

Direktversicherung Steuerliche Förderung nach §40b EStG

Jahresbeitrag
bis 1725 EUR
bis 2148 EUR bei Durchschnittsbildung
Pauschalversteuerung
pauschale Lohnsteuer
+ Solidaritätszuschlag (in % der pauschalen Lohnsteuer)
+ ggf. pauschale Kirchensteuer
(oder individuelle Kirchensteuer
20%
5,5%

4,5-7,0%
8,0-9,0%)
Gesamte Steuerbelastung
pauschale Lohnsteuer =
20%
inklusive:
Solidaritätszuschlag =
21,1%
inklusive:
Solidaritätszuschlag
pauschale KiSt =
22,0-22,5%
(individuelle KiSt =
22,7-22,9%)

Alle Zusagen nach §3 Nr. 63 EstG, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge, die vom Bruttogehalt in die Direktversicherung fließen, sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Besteht darüber hinaus keine weitere Altzusage, die der pauschalen Versteuerung unterliegt, so kann der Arbeitnehmer zusätzlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.800 EUR steuerfrei in eine Direktversicherung zahlen. Für diese Summe besteht jedoch dann eine Sozialabgabenpflicht.

Handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, so sind für den Arbeitgeber die Beiträge bis zur Höchstgrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Direktversicherung Steuerliche Behandlung der Beiträge beim Arbeitnehmer

3 steuerliche Förderungsmöglichkeiten
§3 Nr.63 EStGBeiträge bis zu 4% der BBG/DRV + 1800 EUR = steuerfrei
§10a EStGZulagenförderung oder Sonderausgabenabzug (Riester)
§40b EStGLohnsteuerpauschlierung bis 1752 EUR jährlich bzw. 2148 EUR

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach §3 Nr.63 EStG

Beitragsvolumen 
Sozialversicherung:
1800 EURpflichtig
4% der BBGfrei

Welche Leistungen sind bei der Direktversicherung im Alter steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind alle Leistungen aus der Direktversicherung zu 100 % mit dem dann gültigen Steuersatz zu versteuern, wenn der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Bei der Betriebsrente gibt es jedoch einen Vorsorgefreibetrag, auf den keine Steuern zu zahlen sind. Dieser wird allerdings bis zum Jahr 2040 kontinuierlich abgebaut. Der Freibetrag, der zu Rentenbeginn festgelegt wurde, gilt dann für die gesamte Rentenzahlungsdauer. Darüber hinaus sind auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Auch eine Kapitalauszahlung muss nach Abzug der Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 EUR zu 100 % versteuert werden. Lediglich Direktversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und der Pauschalierung unterliegen, sind bei Kapitalauszahlung steuerfrei. Für eine steuerfreie Auszahlung muss eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und mind. 5 Jahre Beitragszahlungsdauer nachgewiesen werden. Die Renten sind dann mit dem günstigeren Ertragsanteil zu versteuern (Rentenbeginn 65 Jahre = 18 % der Rente werden mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert).

Kann ich zusätzliche Leistungen in eine Direktversicherung einschließen?

Bei der Direktversicherung können verschiedene Zusatzleistungen in den Vertrag aufgenommen werden. So hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird dann eine Rente in der vereinbarten Höhe bis zum Beginn der Altersrente gezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass diese Rente ebenfalls wie eine Betriebsrente zu 100 % steuerpflichtig ist. Schließlich wurde in der Ansparphase der Einschluss dieser Zusatzleistung ebenfalls staatlich gefördert. Es gibt auch die Variante der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit die Direktversicherung beitragsfrei bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgesetzt wird. So gesehen übernimmt das Versicherungsunternehmen in diesem Fall die Beitragszahlung. Des Weiteren kann ein Hinterbliebenenschutz eingeschlossen werden. Während der Ansparphase wird dann die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Der Einschluss einer Rentengarantiezeit stellt sicher, dass für die vereinbarte Dauer die Betriebsrente ausgezahlt wird. Stirbt die versicherte Person also vor dem Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit, so werden für diese Dauer die Betriebsrenten weiter an die Hinterbliebenen gezahlt.

Wie hoch sollte der monatliche Beitrag sein?

Wie hoch der monatliche Beitrag sein sollte, der in eine Direktversicherung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vom Prinzip her ist entscheidend, welche zusätzlichen Absicherungen fürs Alter bereits getroffen wurden, also wie hoch die tatsächliche Vorsorgelücke im Alter ist. Die Höchstgrenzen sollten bei der Direktversicherung nicht überschritten werden, da für den übersteigenden Teil auch keine staatlichen Förderungen mehr gelten. Um den Lebensstandard im Alter zu halten, geht man davon aus, dass rund 10 % des Nettogehalts in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert werden müssen. Die genaue Höhe ist aber in jedem Fall individuell zu prüfen. Zu beachten ist, dass besonders Gutverdiener und privat Krankenversicherte von einem besonders hohen, finanziellen Vorteil bei der Direktversicherung profitieren können.

Kann ich die Beiträge der Direktversicherung erhöhen oder senken?

Bei der Direktversicherung kann bei Vertragsabschluss eine Dynamik eingeschlossen werden. Dieser Einschluss garantiert, dass sich der jährliche Beitrag immer gemäß der Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung anpasst, um jährlich die höchstmöglichen Steuervorteile zu erhalten. Ein Ausschluss dieser dynamischen Anpassung ist selbstverständlich auch jederzeit möglich. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Einzahlungen immer auf einen Mindestbeitrag reduziert werden. Auch eine Beitragserhöhung ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei einem Altvertrag das Recht auf die 20 %-ige Pauschalversteuerung auch für den Erhöhungsbetrag beibehalten werden. Zusätzlich besteht bei einer solchen Altzusage, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurde, die Option einer Sonderzahlung aus dem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese ist bis zu einem Betrag von 1.752 EUR sozialversicherungsfrei, im Gegensatz zu laufenden Beiträgen in diesem Vertrag.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, so hat er bei einer Entgeltumwandlung die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder privat fortzuführen. Handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, so besteht Anspruch auf die Leistungen aus dem Vertrag, sobald die Fristen der Unverfallbarkeit erfüllt sind. Führt der Arbeitnehmer die Direktversicherung privat weiter, gibt es jedoch einen Punkt zu bedenken:

Steuerlich betrachtet wird der Teil der Rente, der in der Ansparphase gefördert wurde im Alter besteuert und der Teil, der privat eingezahlt wurde wie eine Altersrente aus einer privaten Rentenversicherung behandelt. Allerdings müssen für die gesamte Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Hier werden die Einzahlungsvarianten nicht unterschieden.

Ist die Mitnahme der Direktversicherung gesetzlich geregelt?

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die Mitnahme der Direktversicherung gesetzlich geregelt. Grundsätzlich hat schließlich jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine Entgeltumwandlung. So kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer übertragen werden, was bei einer Direktversicherung auch fast immer der Fall ist. Arbeitet der neue Arbeitgeber jedoch mit einem anderen Versicherer zusammen, besteht auch die Option, das angesparte Kapital in eine neue Direktversicherung zu übertragen. Hierzu wurde am 01.01.2005 ein Gesetz verabschiedet, welches diese Portabilität klar regelt. Das angesparte Kapital wird dann als Einmalzahlung in einem neuen Vertrag angerechnet. Bei dieser Übertragung entstehen keinerlei zusätzliche Kosten – weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber.

Kann ich die Direktversicherung kündigen?

Eine Kündigung der Direktversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Der Grundgedanke einer betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, die gesetzliche Rentenversicherung zu unterstützen. Damit Arbeitnehmer in Eigeninitiative für ihr Alter vorsorgen, wird die Direktversicherung in Form von Steuervorteilen staatlich gefördert. Prinzipiell hat der Arbeitnehmer vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr daher keinen Anspruch auf Kapitalauszahlung oder Altersrente aus diesem Vertrag. Bei Zahlungsschwierigkeiten während der Ansparphase gibt es jedoch die Option der Beitragsfreistellung. Hierfür muss lediglich die Mindestrente oder Mindestkapitalsumme angespart worden sein. Der Vertrag kann dann für eine bestimmte Zeit oder auch für die restliche Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt werden. Doch Folgendes ist dann zu beachten: Die Betriebsrente fällt entsprechend niedriger aus. Eine dadurch entstehende Vorsorgelücke im Alter sollte in jedem Fall ausgeglichen werden.

Sind bei der Direktversicherung Probezeiten oder Erdienbarkeitsfristen einzuhalten?

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung erhält der Arbeitnehmer durch die sogenannte Unverfallbarkeit lebenslange Anwartschaften auf seine Altersvorsorge.

Für Zusagen, die ab dem 01.01.2001 gemacht wurden, gilt:

Der Arbeitnehmer muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Vorsorgezusage muss seit 5 Jahren bestehen.

Für Zusagen, die vor dem 01.01.2001 gemacht wurden, gilt:

Der Arbeitnehmer muss das 35. Lebensjahr vollendet haben und die Vorsorgezusage muss seit mindestens 10 Jahren bestehen oder

der Arbeitnehmer muss das 35. Lebensjahr vollendet haben und die Vorsorgezusage muss mindestens seit 3 Jahren bestehen sowie eine 12-jährige Betriebszugehörigkeit.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gelten in Anlehnung an die Unverfallbarkeiten sogenannte Erdienbarkeitsfristen, um die steuerliche Anerkennung zu erhalten:

Prinzipiell muss eine solche Zusage vor Vollendung des 60. Lebensjahres gemacht werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen nach der Vorsorgezusage eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren nachweisen. Bei nicht beherrschender Beteiligung reichen 3 Jahre nach Vorsorgezusage, wenn eine 12-jährige Betriebszugehörigkeit bestand.

Benötigt man für die Direktversicherung einen Gesellschafterbeschluss?

Beim Abschluss einer Direktversicherung gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) grundsätzlich, dass das Vorliegen eines Gesellschafterbeschlusses für die steuerliche Anerkennung erforderlich ist. Liegt ein Gesellschafterbeschluss vor, so werden die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben anerkannt. Doch auch bei einer Entgeltumwandlung wird ein solcher Beschluss verlangt, damit die steuerlichen Vorteile gewährt werden können.

Welche Kosten entstehen beim Abschluss einer Direktversicherung?

Bei dem Abschluss einer Direktversicherung entstehen ebenso wie bei jedem anderen Altersvorsorgevertrag auch, Abschluss- und Verwaltungskosten. Die anfallenden Kosten werden dem Arbeitnehmer allerdings nicht pauschal in Rechnung gestellt, sondern mit den Einzahlungen verrechnet (Zillmerung). Seit der Versicherungsreform im Jahr 2008 müssen Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden und dürfen nicht mehr von den ersten Beiträgen einbehalten werden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen fallen zusätzlich fondsinterne Gebühren an. Diese variieren und können in der Verkaufsbroschüre des jeweiligen Fonds nachgelesen werden.