Die Geschäftsführerversorgung – selbstbestimmte Altersvorsorge für den Chef

14. Mai, 2013

Geschäftsführerversorgung

Die Geschäftsführerversorgung – selbstbestimmte Altersvorsorge für den Chef

Für Gesellschafter und Geschäftsführer ist das Thema Altersvorsorge kein leichtes. Gerade sie, die über viele Jahre eine hohe Verantwortung tragen und die Geschicke des Unternehmens und seiner Mitarbeiter lenken, profitieren wenig oder gar nicht von den gesetzlichen Maßnahmen zur Absicherung im Alter.

Die gesetzliche Rente – für das Führungspersonal eine Unterversorgung

Was als soziale Absicherung für die meisten Arbeitnehmer gut funktionieren mag, ist für Gesellschafter und Geschäftsführer in aller Regel äußerst unzureichend: die gesetzliche Altersvorsorge. Viele Geschäftsführer sind nicht einmal berechtigt, sie zu beziehen, weil sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Leider entfällt damit das Recht auf den Bezug von Sozialleistungen selbst dann, wenn trotzdem regelmäßig Beiträge eingezahlt worden sind. Aber auch bei bestehender Sozialversicherungspflicht würde die gesetzliche Rente nicht ausreichen, weil die Beitragsbemessungsgrenze in Relation zu den Einkünften der Geschäftsleitung viel zu niedrig angesetzt ist. Expertenschätzungen gehen davon aus, dass man etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge investieren muss, um den Lebensstandard im Alter in etwa halten zu können.

Die Lösung: eine maßgeschneiderte Geschäftsführerversorgung

Um die im Alter drohenden Versorgungslücken zu schließen, bietet sich eine Geschäftsführerversorgung an. Hierbei handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, im Rahmen derer individuell und flexibel auf die Versorgungsansprüche des Gesellschafters oder Geschäftsführers eingegangen werden kann. Insbesondere zwei Durchführungswege bieten enorme steuerliche Vorteile: Die Unterstützungskasse und die Direktzusage erlauben dank einer komplett nachgelagerten Besteuerung Beitragseinzahlungen in beliebiger Höhe und eignen sich daher bestens für dieses Konzept.

  1. Die Direktzusage: Bei einer Direktzusage oder Pensionszusage macht das Unternehmen gegenüber dem Geschäftsführer eine unmittelbare Versorgungszusage. Diese kann neben der klassischen Altersrente auch Leistungen zur Versorgung von Hinterbliebenen oder im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beinhalten. Zur Finanzierung der Direktzusage werden innerbetriebliche Rückstellungen gebildet. Diese bringen einen Steuerstundungseffekt mit sich, was sich günstig auf die Liquidität des Unternehmens auswirkt.
  2. Die Unterstützungskasse: Erfolgt die Geschäftsführerversorgung über eine Unterstützungskasse, dann wird die Pflicht zur Erfüllung der Versorgungszusage aus dem Unternehmen ausgelagert. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden in diesem Falle an einen externen Träger – die Unterstützungskasse – übertragen. Dieser zahlt später auch die Leistungen aus. Für das Trägerunternehmen sinkt damit der Verwaltungsaufwand, und die betriebliche Altersvorsorge erscheint auf diesem Wege nicht in der Bilanz.