Die Betriebsrente als dritte Säule der Altersvorsorge

24. Mai, 2013

Betriebsrente Altersvorsorge

Wir werden immer älter.

Dank der medizinischen Fortschritte und besseren Lebensumstände steigt unsere Lebenserwartung ständig. Gleichzeitig werden jedoch immer weniger Kinder geboren – Deutschlands Geburtenrate liegt schon lange unter der Sterberate. Somit wird nicht nur das Individuum immer älter, sondern auch die Gesellschaft insgesamt.
Deutschlands sinkende Geburtenrate

Auch ohne Kenntnisse der höheren Mathematik lässt sich leicht einsehen, dass diese Entwicklung in Hinsicht auf die Rentensituation erhebliche Probleme nach sich zieht. Die Zahl der Versorger sinkt, während die Zahl der Versorgungsempfänger steigt. Das Konzept der gesetzlichen Rente kann also auf Dauer gar nicht hinreichend funkionieren.

Betriebsrente oder private Vorsorge? Alternativen zur gesetzlichen Rente

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Altervorsorge. Dies kann zum Einen eine private Rentenversicherung in Form einer Lebensversicherung sein. Sie bietet dank der individuellen Ausgestaltung sicherlich viele Vorteile.

Noch attraktiver ist jedoch die Betriebsrente. Sie entwickelt sich in jüngster Zeit deutlich zu einer wichtigen dritten Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Und der Staat fördert die Betriebsrente durch zum Teil erhebliche steuerliche Vergünstigungen.
Vor allem aber bietet sie dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines Gehalts direkt der betrieblichen Altersvorsorge zuzuführen. Da diese Entgeltumwandlung vor der Versteuerung und Berechnung der Sozialabgaben erfolgt, ergeben sich hier bedeutende Spareffekte, weil die Minderung des Nettoeinkommens immer deutlich geringer ausfallen wird als der der Betriebsrente zugeführte Betrag.

Die Durchführungswege der Betriebsrente

1974 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (kurz BetrAVG oder Betriebsrentengesetz) verabschiedet. In diesem Gesetzestext sind alle wichtigen Aspekte der Betriebsrente geregelt. Folgende fünf Durchführungswege werden vom Gesetztgeber anerkannt:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage oder Direktzusage

Jeder Durchführungsweg weist eigene Vorteile und Besonderheiten auf. Besonders bei der Betriebsrente für (Gesellschafter-) Geschäftsführer ist es wichtig, diese zu kennen, um – am besten mithilfe einer fachkundigen Beratung – den optimalen Vorsorgeweg auswählen zu können.