Chef der Allianz Leben fordert: Betriebsrente für alle!

04. September, 2013

Markus Faulhaber, der Vorstandsvorsitzende der Allianz Leben, äußerte in der deutschen Tagespresse vor wenigen Tagen die Forderung, die Betriebsrente für alle Arbeitnehmer zur Regel zu machen. „Wir plädieren dafür, in der betrieblichen Altersversorgung – wie in anderen Ländern bereits üblich – auch in Deutschland die sogenannte Opting-Out-Regelung einzuführen“, so Faulhaber in einem Interview mit der „Welt“.

Das würde bedeuten, dass alle Arbeitnehmer zunächst einmal automatisch in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, aus der sie jedoch später jederzeit freiwillig wieder aussteigen können. Der Allianz-Chef begründet seine Forderung mit der aktuellen Niedrigzinslage, die zur Folge hat, dass die Menschen immer mehr Geld zurücklegen müssen, um sich für das Alter eine angemessene Versorgung sichern zu können. Eine mögliche Lösung sieht er in der Erhöhung der staatlichen Förderungen sowohl für die private als auch für die betriebliche Altersvorsorge. „Allein über die gesetzliche Rentenversicherung können Bürger ihre Altersversorgung heute nicht mehr absichern“, ist sich Markus Faulhaber sicher. Deswegen müsse der Staat unbedingt mehr tun, um die Menschen zum Sparen zu motivieren bzw. ihnen die zusätzlichen Maßnahmen zur Altersvorsorge zu erleichtern.

 

Betriebliche Altersvorsorge – so sieht es heute aus

Die Geschichte der betrieblichen Altersvorsorge reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden in Deutschland die ersten Unterstützungskassen gegründet, um die Arbeiter für ihre (oft berufslebenslange) Treue zum Unternehmen zu belohnen. Im Jahr 1974 wurde mit der Einführung des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (Betriebsrentengesetz) das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf die Betriebsrente gesetzlich verankert.

 

Dennoch wird diese Möglichkeit bislang noch längst nicht in vollem Umfang genutzt. Nur ungefähr die Hälfte aller deutschen Unternehmen bietet überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge an – und nur etwa ein Drittel der Arbeitnehmer haben eine abgeschlossen. Daraus folgt, dass viele ihr Recht gar nicht kennen oder aber nicht nutzen, womöglich weil sie die ungeheuren Vorteile nicht erkennen: Nur die betriebliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung. Dabei werden Gehaltsanteile direkt,  also vor der Versteuerung, der Altersvorsorge zugeführt. Auf diese Weise ergeben sich erhebliche Spareffekte bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, so dass die Reduzierung des Nettogehaltes selbst bei kleinen Sparbeträgen deutlich geringer ausfällt als der angesparte Gehaltsanteil.

 

Lesen Sie mehr zur betrieblichen Altersvorsorge auf unserem Informationsportal: www.betriebliche-altersvorsorge24.info