Betriebsrentengesetz

Auch die Politiker haben inzwischen erkannt, dass sich heute niemand mehr allein mit den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Ruhestand finanzieren kann. Aus diesem Grund entwickelte der Gesetzgeber das sogenannte Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Ein wichtiger Bestandteil hiervon sind die Betriebsrenten. Damit deren Umsetzung in den Unternehmen auch ordnungsgemäß erfolgt, wurde dasBetriebsrentengesetz erlassen.

Was ist im Betriebsrentengesetz geregelt?

Im Grunde genommen regelt das Betriebsrentengesetz die gesamte betriebliche Altersvorsorge, beginnend mit den Rechten und Pflichten der Arbeitgeber, mit ihren Arbeitnehmern überhaupt eine Vorsorgeform für den Ruhestand abzuschließen. Weiterhin sind so wichtige Fragen, wie: „Was passiert mit der Betriebsrente, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen vor Rentenbeginn ausscheidet?“ geregelt.

Arbeitsrechtliche Vorschriften

Das Betriebsrentengesetz weist in seinem ersten Teil darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied einer AG und jede im Unternehmen angestellte Führungspersönlichkeit grundsätzlich einen Anspruch auf eine Form der staatlich geförderten Betriebsrente hat. Welche das ist, entscheidet der Arbeitgeber.

Falls im Unternehmen kein Betriebsrentenmodell installiert ist, hat laut Betriebsrentengesetz der Arbeitnehmer das Recht auf eine Direktversicherung mit klassischer Entgeltumwandlung. Weiterhin regelt dasBetriebsrentengesetz eindeutig sogenannte „unverfallbare Ansprüche“ und deren Voraussetzungen.

Übertragbarkeit des Vorsorgekapitals

Gerade Führungspersönlichkeiten wechseln hin und wieder den Job, um ihre Karriere voranzutreiben. Was passiert in einem solchen Fall mit dem bereits angesparten Rentenkapital? Auch hierzu trifft dasBetriebsrentengesetz ganz eindeutige Aussagen, sodass sowohl der Arbeitgeber als auch der neue Mitarbeiter „auf der sicheren Seite“ agieren.

Tipp: Es lohnt sich sowohl für das Unternehmen als auch für seine Angestellten, das betriebliche Versorgungswerk jederzeit aktuell zu halten. Die weitverbreitete Annahme, dass die Betriebsrente allein mit Versicherungen zu stemmen sei, ist ein oftmals durch das Betriebsrentengesetz widerlegter und teurer Irrtum. Niemand sollte sich von bestimmten Banken oder Versicherungen vollständig abhängig machen lassen. Am besten ist es, den Experten zu vertrauen und kompetente Beratung zu suchen. Diese kennen nicht nur dasBetriebsrentengesetz ganz genau, sondern verfügen über versicherungsmathematische Programme und das ganz besondere Betriebsrenten-Know-how.