Betriebsrentenanpassung

Bei der Betriebsrentenanpassung geht es grundsätzlich um die Werterhaltung und die Anpassung dieser Vorsorgeform an die Lebenshaltungskosten. Dabei darf die allgemein unerfreuliche wirtschaftliche Lage kein ausschlaggebendes Argument für die Aussetzung der Betriebsrentenanpassung sein. Das Anpassungsverfahren an sich mag für den Laien kompliziert sein, für Experten ist er jedoch tägliche Praxis. Neben dem Prüfungsstichtag sind der jeweilige Durchführungsweg und der aktuelle Inflationsindex für die werterhaltenden Anpassungsmaßnahmen der Betriebsrente ausschlaggebend.

Strategie der Arbeitgeber

Selbst bekannte Großunternehmen nutzen die Verunsicherung der Belegschaft, um die fälligeBetriebsrentenanpassung auszusetzen oder die Zusagen zu kürzen. Was viele Verbraucher nicht wissen: Dieses Vorgehen ist zumeist rechtswidrig.

Oft werden unter dem Deckmantel des Generationswechsels innerhalb der Unternehmensführung oder Umstrukturierungen die Betriebsrenten einfach eingefroren oder sogar gemindert. Allerdings gibt es inzwischen zum Thema werterhaltende Betriebsrentenanpassung mehrere höchstrichterliche Urteile, nach denen entweder eine jährliche Anpassung von mindestens einem Prozent oder eine turnusmäßige Prüfung (spätestens nach drei Jahren) mit entsprechend prozentual höherer Angleichung erfolgen muss.

Betriebsrentenanpassung – „Holschuld“ des Rentenbeziehers

Maßstab für die Betriebsrentenanpassung ist entweder die Nettolohnentwicklung der im Unternehmen beschäftigen Personen oder der sogenannte Verbraucherindex, welcher regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Sofern der Betriebsrentner von entsprechenden Steigerungen Kenntnis erlangt, sollte er zwingend aktiv werden und einen Anpassungsantrag an den Leistungsträger stellen. Sollten über Inhalt und Form dieses Schreibens Unklarheiten bestehen, helfen Experten, wie beispielsweise Mitglieder vom Bund der Betriebsrentner gern weiter.

Bleibt der Betriebsrentner inaktiv, können seine Ansprüche auf Betriebsrentenanpassung unter Umständen sogar verjähren bzw. auf Lebenszeit verwirkt sein. Deshalb kann es sich gerade für Personen, die hohe Bezüge aus den Betriebsrenten erwarten, wie beispielsweise leitende Angestellte oder Gesellschafts-Geschäftsführer, schon zu Beginn der kapitalbildenden Maßnahmen einen Fachmann an seiner Seite zu haben. Das kann beispielsweise ein speziell auf dem Gebiet der Betriebsrenten versierter Versicherungsfachmann, der Steuerberater als auch ein Experte vom Bund der Betriebsrentner sein.

Betriebsrentenanpassung über den Pensionssicherungsverein

Der Pensionssicherungsverein ist zur Betriebsrentenanpassung der von ihm übernommenen Leistungen verpflichtet, sofern eine Versorgungszusage mit Anpassung entweder vertraglich vereinbart wurde oder wenn deren Prüfungspflicht über die gesetzlich festgelegten Pflichten hinausgeht.