Betriebsrente Unverfallbarkeit

Die Betriebsrente Unverfallbarkeit kann sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanziert sein. Wird die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitnehmer selbst finanziert, so handelt es sich um die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer erhält bei Vertragsabschluss der Betriebsrente Unverfallbarkeit bereits eine lebenslange Anwartschaft auf die Leistungen aus seinem Vertrag. Hierbei ist es irrelevant, welcher Durchführungsweg gewählt wird. Bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente ist die Unverfallbarkeit ausschlaggebend, damit der Arbeitnehmer nach Ablauf bestimmter Fristen lebenslange Anwartschaften auf seine Altersvorsorge erhält.

Zum Vergleich

Wann tritt bei der Betriebsrente Unverfallbarkeit ein?

Hierbei unterscheidet man zwei unterschiedliche Vertragsarten. Entscheidend für die Bestimmung der Fristen, um die Unverfallbarkeit der Betriebsrente zu erreichen, ist das Datum des Vertragsabschlusses:

Für Zusagen der Betriebsrente Unverfallbarkeit, die ab dem 01.01.2001 abgeschlossen wurden, gilt Folgendes:

  • Der Arbeitnehmer muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen.

Für Zusagen der Betriebsrente Unverfallbarkeit, die vor dem 01.01.2001 abgeschlossen wurden, gilt:

  • Der Arbeitnehmer muss das 35. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit mindestens zehn Jahren bestehen oder
  • Der Arbeitnehmer muss das 35. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss seit mindestens drei Jahren bei einer zwölfjährigen Betriebszugehörigkeit bestehen.

Zum Vergleich

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so hat die versicherte Person auch bei einem Arbeitgeberwechsel Anspruch auf die Leistungen aus dem Versorgungsvertrag. Eine vorzeitige Aufhebung der Betriebsrente Unverfallbarkeit ist nicht möglich. Die Leistungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. In der Regel besteht die Option einer lebenslangen Altersrente oder einer Einmalzahlung. Auch der Einschluss von zusätzlichen Leistungen, wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenschutz ist denkbar. Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente mit Unverfallbarkeit bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzusetzen. Ob für den Arbeitgeber hierbei Kosten entstehen, ist vom Durchführungsweg abhängig. Spezialisten können im individuellen Fall wertvolle Tipps geben.