Betriebsrente kündigen

Lässt sich vor Erreichen des vertraglich festgeschriebenen Rentenalters überhaupt eine Betriebsrente kündigen? Wenn ja: Wie funktioniert das? Falls nicht: Gibt es Alternativen?

Wer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten oder Jobwechsel seine Betriebsrente kündigen möchte, sollte vorab bedenken:

  • Es handelt sich bei dieser Form der Altersvorsorge grundsätzlich immer um eine Versorgung, bei welcher der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt. Nur bei Ausscheiden aus dem Betrieb und der Übertragung der gesamten Eigenschaften, die der Versicherungsnehmer hat, wäre ein Betriebsrente kündigen überhaupt denkbar.
  • Staatlich geförderte Durchführungsformen der Betriebsrenten, stellen im Grunde genommen immer Lebens- oder Rentenversicherungen dar, die entweder vom Unternehmen (arbeitgeberfinanziert) oder von der begünstigten Person (arbeitnehmerfinanziert) bzw. von beiden finanziert werden. Wer seine Betriebsrente kündigen möchte, sollte bedenken, dass alle Beiträge die bisher direkt vom Bruttoeinkommen eingezahlt wurden (Gehaltsumwandlung), bis zur gesetzlich festgeschriebenen Beitragsbemessungsgrenze von Zahlungen zur Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit waren.
  • Diese Befreiung führte dazu, dass der eingezahlte Nettobeitrag minimiert wurde. So vorteilhaft das während der Ansparphase auch ist, umso deutlicher ist der Nachteil beim vorzeitigen Betriebsrente kündigen.
  • Wie bei jeder anderen Lebensversicherung auch, ist der Rückkaufwert vor Vertragsablauf bedeutend niedriger als die Summe der bereits eingezahlten Beträge. Aber nicht nur dadurch entsteht beim Betriebsrente kündigenein anfangs kaum zu überblickender Verlust.
  • Sämtliche, bisher eingesparten Sozialabgaben und Lohnsteuerbeträge müssen jetzt nämlich nachbezahlt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass dieser Betrag den Rückkaufwert oftmals deutlich übersteigt. DasBetriebsrente kündigen ist also völliger finanzieller Unsinn.

Nicht kündigen, sondern Beitragsfreistellen lautet die Lösung! Nicht das Betriebsrente kündigen, sondern das Aussetzen der Gehaltsumwandlung ist sinnvoll. Hierzu genügt ein formloses Schreiben an den Arbeitgeber, um ihn von dem Wunsch in Kenntnis zu setzen.

Tipp: Es gibt eine Ausnahme. Sofern der Rentenempfänger bereits das 62. Lebensjahr vollendet hat und in den vorgezogenen Ruhestand gehen möchte, darf er ohne finanzielle Einbußen seine Betriebsrente kündigen und sich entsprechend der Vereinbarung auszahlen lassen. Das gilt selbst dann, wenn der Vertrag eine längere Laufzeit vorschreibt.