Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung

Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: In welche Zeile gehören die Vorsorgebeiträge?

Nur wer die Beiträge zur Altersvorsorge im Formular zur Steuererklärung richtig einträgt, kann auf Steuervorteile hoffen. Aber in welche Zeile gehören Direktversicherung, Riester-Rente & Co.?

Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Basisrente

Die Höhe der innerhalb des Steuerjahres eingezahlten Beiträge zur Rürup- oder Basisrente wird dem Sparer durch die Bank bzw. Versicherungsgesellschaft in einem speziellen Schriftstück mitgeteilt. Die Summe all dieser Aufwendungen gehört in die Anlage „Versorgungsaufwand“, kurz AV, der Steuererklärung. Sie wird dort in Zeile 7 eingetragen. Sofern an die Basisrente eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist, gehört deren gezahlter Jahresbeitrag ebenfalls in die Anlage AV, Zeile 7. Aufwendungen zu einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben dagegen mit dem Thema „Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung“ nichts zu tun und werden deshalb in Zeile 47 erfasst.

Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Entgeltumwandlung – wohin mit diesen Beträgen?

Wer mit seinem Arbeitgeber eine betriebliche Vorsorge in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage abgeschlossen hat, braucht sich um die Angabe der betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung gar nicht zu kümmern. Die infolge der vereinbarten Gehaltsumwandlung eingezahlten Beiträge reduzieren ganz automatisch das Bruttoeinkommen. Zusätzliche Bescheide oder Angaben sind nicht notwendig.

Merke! Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Es ist lediglich ein Kreuz im Mantelbogen erforderlich. Damit teilt der Inhaber einer betrieblichen Altersvorsorge dem Fiskus mit, dass er mit seinem Arbeitgeber eine Vorsorgevereinbarung abgeschlossen hat.

Betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung: Sonderzuwendungen

Für Sonderzuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gelten bezüglich ihrer steuerlichen Berücksichtigung unter Umständen andere Regelungen. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Arbeitgeber anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, seinem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in die Direktversicherung zukommen lässt. Falls diese mit den übers Jahr gezahlten Beiträgen zusammen, den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreitet, gelten auch bei der Angabe zur Steuererklärung besondere Bestimmungen. Um im Extremfall nicht sämtliche Steuervorteile zu verlieren, sollten sich Betroffene in solch einem Fall am besten an ihren Steuerberater wenden.