Betriebliche Altersvorsorge Pfändung

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Ist die Zusatzrente vor einer Firmenpleite sicher?

Das Insolvenzverfahren steht vor der Tür. Damit brechen schwere Zeiten, nicht nur für den Arbeitgeber an. Für zahlreiche Arbeitnehmer und unter Umständen auch für den Geschäftsführer der Gesellschaft bedeutet die Firmenpleite Arbeitsplatzverlust und zusätzlich müssen sich alle Betroffenen auch noch Gedanken um ihre Altersversorgung machen.

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Was passiert mit Direktversicherungen und Pensionszusagen?

Wer als Arbeitnehmer bzw. Gesellschafter mit seinem Unternehmen eine Direktversicherung oder Pensionszusage als Form der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat, muss im Insolvenzfall nicht automatisch den Verlust sämtlicher Ansprüche befürchten. Obwohl eine Direktversicherung unter Umständen zur Insolvenzmasse gezählt wird, haben die Vertragsinhaber grundsätzlich Anspruch auf den Ausgleich des entstandenen Versorgungsschadens.

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Insolvenzschutz laut Vertrag

Wer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abschließt, sollte darauf achten, dass das Unternehmen als Vertragspartner, Mitglied in einem Pensions-Versicherungsverein ist. Damit bestehen im Falle einer Insolvenz beste Chancen, eine betriebliche Altersvorsorge Pfändung erfolgreich abzuwenden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Pfändungsschutz greift:

  • das Insolvenzverfahren muss bereits eröffnet sein oder
  • das Gericht hat eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen oder
  • es kam bereits ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zustande oder
  • der Unternehmensbetrieb wurde bereits eingestellt, ohne dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wurde, weil für ein Insolvenzverfahren keine ausreichende Masse vorhanden ist

Achtung! Sofern bereits eine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde, besteht die Gefahr der betriebliche Altersvorsorge Pfändung! Erst wenn der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellt, kann der Insolvenzschutz greifen.

Das gesamte Prozedere zum Thema: „Betriebliche Altersvorsorge Pfändung“ wird direkt vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Allerdings sollte jeder Versorgungsberechtigte, spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe der Insolvenz von sich aus Kontakt mit dem Pensionsversicherungsverein aufnehmen, sofern er bis dahin noch keine Informationen erhalten hat.

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Ist die Zusatzrente vor einer Firmenpleite sicher?

Das Insolvenzverfahren steht vor der Tür. Damit brechen schwere Zeiten, nicht nur für den Arbeitgeber an. Für zahlreiche Arbeitnehmer und unter Umständen auch für den Geschäftsführer der Gesellschaft bedeutet die Firmenpleite Arbeitsplatzverlust und zusätzlich müssen sich alle Betroffenen auch noch Gedanken um ihre Altersversorgung machen.

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Was passiert mit Direktversicherungen und Pensionszusagen?

Wer als Arbeitnehmer bzw. Gesellschafter mit seinem Unternehmen eine Direktversicherung oder Pensionszusage als Form der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat, muss im Insolvenzfall nicht automatisch den Verlust sämtlicher Ansprüche befürchten. Obwohl eine Direktversicherung unter Umständen zur Insolvenzmasse gezählt wird, haben die Vertragsinhaber grundsätzlich Anspruch auf den Ausgleich des entstandenen Versorgungsschadens.

Betriebliche Altersvorsorge Pfändung: Insolvenzschutz laut Vertrag

Wer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abschließt, sollte darauf achten, dass das Unternehmen als Vertragspartner, Mitglied in einem Pensions-Versicherungsverein ist. Damit bestehen im Falle einer Insolvenz beste Chancen, eine betriebliche Altersvorsorge Pfändung erfolgreich abzuwenden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Pfändungsschutz greift:

  • das Insolvenzverfahren muss bereits eröffnet sein oder
  • das Gericht hat eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen oder
  • es kam bereits ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zustande oder
  • der Unternehmensbetrieb wurde bereits eingestellt, ohne dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wurde, weil für ein Insolvenzverfahren keine ausreichende Masse vorhanden ist

Achtung! Sofern bereits eine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde, besteht die Gefahr der betriebliche Altersvorsorge Pfändung! Erst wenn der Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellt, kann der Insolvenzschutz greifen.

Das gesamte Prozedere zum Thema: „Betriebliche Altersvorsorge Pfändung“ wird direkt vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Allerdings sollte jeder Versorgungsberechtigte, spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe der Insolvenz von sich aus Kontakt mit dem Pensionsversicherungsverein aufnehmen, sofern er bis dahin noch keine Informationen erhalten hat.