Betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber

Ein Problem, das Unternehmen teuer zu stehen kommen kann: Betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber

Derzeit gilt die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer, als Zusatzleistung zur Basisrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch als besonders sichere Anlageform. Allerdings beginnen aufgrund des allgemein niedrigen Zinsniveaus, immer mehr Löcher in den betrieblichen Vorsorgekassen zu klaffen. Deshalb sind aktuell detaillierte Vergleiche in Hinblick auf eventuelle betriebliche Altersvorsorge Nachteile arbeitgeber– und arbeitnehmerseitig ganz besonders wichtig.

Betriebliche Altersvorsorge Vorteile für Arbeitnehmer

Bis zu einem prozentualen Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung bleiben Gehaltsumwandlungen zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge von Steuern und Sozialabgaben verschont. Hieraus ergeben sich keinerlei betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber.

Betriebliche Altersvorsorge Nachteile für Arbeitnehmer?

Bei Arbeitgeberwechsel könnte es passieren, dass der neue Arbeitgeber die bisher gewählte Vorsorgeform nicht unterstützt. Schließlich ist es das alleinige Recht des Unternehmens, das jeweilige Vorsorgemodell auszuwählen. Selbst wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Modell mit nur geringen Renditeaussichten anbietet, können die Betroffenen nichts dagegen tun.

Betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber:

Ähnlich wie bei den Lebensversicherungen, machen die derzeitigen Niedrigzinsen auch den betrieblichen Rentenvorsorgemodellen zu schaffen. Laut Gesetz muss in Deutschland der Arbeitgeber für die Solvenz der jeweils angebotenen Altersvorsorgeform geradestehen. Sofern die Rücklagen samt kalkulierter Zinsen nicht ausreichen, muss das Unternehmen die Lücke schlimmstenfalls mit eigenen Mitteln schließen.

Betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber: Beratungs- und Informationspflicht wird oft unterschätzt

Wenn es um die betriebliche Altersvorsorge Nachteile Arbeitgeber geht, wird allzu leicht folgender Fakt übersehen: Bezüglich der Auswahl, Durchführung und Betreuung der Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind die Informations- und Beratungspflichten der Arbeitgeber gegenüber den Vertragsnehmern beinahe unbegrenzt. Im Ernstfall muss das Unternehmen für die Verluste, die ein Arbeitnehmer infolge unzureichender Informationen hinnehmen muss, voll haften. Deshalb ist jeder Arbeitgeber, gerade in Zeiten von Zinstiefs, Bankenpleiten und Eurokrise sehr gut beraten, wenn er sich unabhängige Berater ins Boot holt und ihnen zumindest einen Teil des Haftungsrisikos überträgt.