Betriebliche Altersvorsorge Freibetrag

Bezüglich der betrieblichen Altersversorgung gibt es verschiedene vom Staat geförderte Modelle. Abhängig vom jeweils gewählten Modell, lassen sich durchaus auch Kombinationen aus unterschiedlichen Förderungsarten umsetzen.

Vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen: Der betriebliche Altersvorsorge Freibetrag macht’s möglich!

Laut Paragraph 3, Nummer 63 Einkommenssteuergesetz kann jeder Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer Gesellschaft bzw. ein steuerrechtlich diesen Personengruppen gleichgestellter Angehörige eines Unternehmens, infolge der Regelungen zum betriebliche Altersvorsorge Freibetrag kräftig sparen. Allein während der Ansparphase berechnet der Fiskus auf bis zu maximal vier Prozent der Sozialversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze keine Steuern. Außerdem bleiben die arbeitgeberfinanzierten Zuwendungen von Zahlungen zur Sozialversicherung befreit.

Zusätzlich zu diesem prozentual festgelegten betriebliche Altersvorsorge Freibetrag, wird jedem Vertragsnehmer noch ein sogenannter „Aufstockungsbetrag“ gewährt, sofern er keine Pauschalversteuerung für bestehende Direktversicherungen oder Pensionskassen in Anspruch nimmt. Dieser Aufstockungsbetrag beträgt aktuell 1800 Euro. Allerdings unterliegt er im vollen Umfang der Sozialversicherungspflicht.

Der betriebliche Altersvorsorge Freibetrag sorgt auch bei Leistungsbezug für steuerliche Vorteile

Leistungen aus den betrieblichen Vorsorgeverträgen werden mit Beginn der Bezugsphase voll steuerpflichtig. Allerdings ist der Gesamtaufwand für Steuerzahlungen bei dieser sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ geringer, als bei vielen andere Vorsorgeformen. Zum einen ist der individuelle Einkommensteuersatz für Rentenempfänger in aller Regel sowieso niedriger, zusätzlich sorgt der über die gesamte Einzahlphase gewährte betriebliche Altersvorsorge Freibetrag für eine günstige Gesamtbilanz.

Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg, der Arbeitnehmer profitiert

Glücklicherweise muss niemand Finanz- oder Versicherungsexperte sein, um den betriebliche Altersvorsorge Freibetrag und seine langfristigen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Die Entscheidung, welche Durchführungswege im Unternehmen umgesetzt werden und wie die Vertragsgestaltung im Einzelnen aussehen soll, trägt nämlich allein der Arbeitgeber. Das hat sogar noch einen weiteren Vorteil: Indem das Unternehmen der Altersvorsorgekasse bzw. dem Versicherungsunternehmen eine größere Anzahl Kunden „vermittelt“ fallen in der Regel bedeutend geringere Verwaltungsgebühren an.