Betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmerfinanziert

Gehaltsanteile zugunsten der Rente umwandeln: betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert

Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung fließen die durch Entgeltumwandlung freigesetzten eigenen Lohn- bzw. Gehaltsanteile der Mitarbeiter in die vom Arbeitgeber gewählte, vertragliche geregelte und staatlich geförderte Durchführungsform:

  • Direktversicherung oder
  • Pensionskasse oder
  • Pensionsfonds.

Betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert: keine finanzielle Zusatzbelastung für den Arbeitgeber

Mit der Entgeltumwandlung haben die Unternehmen die Möglichkeit, ohne besondere Zusatzkosten etwas für die Absicherung des Ruhestandes ihrer Mitarbeiter zu tun. Und nicht nur das! Da die Beiträge, selbst wenn die betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert ist, bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, lassen sich für das Unternehmen unter Umständen jede Menge Lohnnebenkosten einsparen.

Betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert: Arbeitnehmer mit Rechtsanspruch

Seit 2005 hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine Form der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber noch zusätzliche Beiträge in diese Vorsorge einzahlt oder nicht. Der aktuelle maximale Steuerfreibetrag beträgt 2784 Euro im Jahr.

Betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert: noch mehr Vorteile für Unternehmen

Neben der Ersparnis von Lohnnebenkosten können Arbeitgeber von der Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung ihrer Belegschaft nur profitieren:

  • durch attraktive Angebote wird Image des Unternehmens gestärkt
  • Mitarbeitertreue wird anerkannt und kann durch eventuelle zusätzliche Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersversorgung besonders belohnt werden
  • bei Lohn- und Gehaltsverhandlungen kann die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Argument gegen überzogene Forderungen seitens der Mitarbeiter sein

Wichtig! Wird die betriebliche Altersvorsorge arbeitnehmerfinanziert, haben Arbeitgeber bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds kaum zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Entweder die Pensionskasse oder ein Versicherungsunternehmen übernimmt dann nämlich die Komplettabwicklung und Betreuung der Verträge.