Altersvorsorge Geschäftsführer

Inwiefern stellt die Pensionszusage eine lohnende Form der Altersvorsorge Geschäftsführer dar?

In der Regel sind Geschäftsführer einer GmbH Gesellschaft nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Das bedeutet: Sie müssen sich um ihre finanzielle Absicherung im Alter selbst kümmern. Wenn es um die betriebliche Altersvorsorge Geschäftsführer geht, wird von Vorsorgeexperten zumeist die Pensionszusage empfohlen. Der Grund ist einleuchtend: Hier kann sich die GmbH am Vermögensaufbau in Hinblick auf den Ruhestand ihres Geschäftsführers aktiv beteiligen.

Altersvorsorge Geschäftsführer: Ist die Pensionszulage wirklich so gut wie ihr Ruf?

Sofern der Vertrag einer Pensionszusage entsprechend gestaltet wird, bieten sich in der Tat steuerlich interessante Vorteile.

Wie die Bezeichnung dieser Form der Altersvorsorge Geschäftsführer schon vermuten lässt, verpflichtet sich bei einer Pensionszusage die GmbH, ihrem Geschäftsführer auch nach dessen Verabschiedung in den Ruhestand, ein regelmäßiges Einkommen zu finanzieren. Der Geschäftsführer ist demnach nicht gezwungen, eine private Form der Altersvorsorge zu wählen und diese aus seinem Gesellschaftergehalt selbst zu bezahlen, sondern die GmbH verspricht ihm bei Erreichen eines entsprechenden Lebensumstandes (Invalidität, Rentenalter oder vorzeitiges Ableben) ihm bzw. seinen Angehörigen entsprechende Leistungen zu gewähren.

Altersvorsorge Geschäftsführer: Vorteile für die GmbH

  • Die Zusage belastet die GmbH zunächst finanziell nicht, denn es findet kein unmittelbarer Geldfluss statt.
  • Die GmbH muss allerdings für die künftigen Verpflichtungen Rückstellungen bilden.
  • Diese Rückstellungen sind jährlich zu bilanzieren und gelten im Sinne des Steuerrechts als betrieblicher Aufwand.
  • Damit mindert sich der Gewinn. Die GmbH spart Steuern.

Was passiert mit dem Pensionsversprechen bezüglich der Altersvorsorge Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz?

Obwohl die Verträge rein rechtlich an keine inhaltlichen Vorgaben gebunden sind, sollte neben wichtigen Punkten, wie beispielsweise

  • Verzicht auf Leistungsvorbehalte
  • Unabhängigkeit von gewinnabhängigen Bezügen
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Eindeutigkeitsgebot

auch auf die Absicherung des Pensionsversprechens im Falle einer Insolvenz geachtet werden. Über die entsprechenden Möglichkeiten informieren speziell geschulte Finanz- und Versicherungsexperten.