Betriebliche Altersvorsorge: Sinkende Rente und staatliche Förderung

18. Februar, 2013

Sinkende Rente und staatliche Förderung

Wegen der sinkenden Renten für zukünftige Rentnergenerationen sind immer mehr Bürger besorgt. Reicht ihre Altersabsicherung aus? Deshalb sorgen diese Bürger verstärkt vor. Neben der privaten Altersvorsorge, wie sie durch die Riester-Rente verkörpert wird, trifft auch die betriebliche Altersvorsorge auf stärkere Akzeptanz. Die betriebliche Altersvorsorge kann nur durch den Arbeitgeber in Gang gesetzt werden. Dieser kann unterschiedliche Wege der Durchführung bei der betrieblichen Altersvorsorge wählen:

  • Direktversicherung: Hier schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Vertrag mit einer Lebensversicherung ab, die im Gegenzug den betroffenen Mitarbeitern vergünstigte Konditionen garantiert.
  • Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Pensionsfond: Hier wird die betriebliche Altersvorsorge über eine externe Einrichtung garantiert, die unabhängig von den Risiken des Unternehmens agieren kann.
  • Direktzusage: Hier gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitern eine feste Zusage auf spätere Renten; diese Zusage muss über Verträge mit externen Leistungsträgern dauerhaft abgesichert werden.

Die Direktversicherung ist bei der betrieblichen Altersvorsorge sehr beliebt, weil sie sehr unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Mitarbeiter können ergänzend zu den Zahlungen des Arbeitgebers die zukünftige Rente aufstocken, beispielsweise indem sie das 13. Gehalt zur Einzahlung verwenden. Der Gesetzgeber fördert diese Art der Absicherung der Altersbezüge mit Steuervorteilen und Einsparmöglichkeiten bei der Sozialversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge kann auch durch Einzahlungen in eine Riester-Rente unterstützt werden. Dies ist besonders für Einkommensbezieher im unteren Einkommensbereich und/oder für Einkommensbezieher mit mehreren Kindern interessant. Denn der Staat gewährt in diesen Fällen auf Antrag einen direkten Zuschuss zur Altersvorsorge. Die Riester-Verträge können flexibel gestaltet werden. Neben der Riester-Förderung der Lebensversicherung gibt es auch eine Riester-Förderung für Banksparpläne und für den Erwerb selbstgenutzter Immobilien.

Arbeitnehmer, die bisher noch keine betriebliche Altersvorsorge haben, sollten sich überlegen, was sie tun können, um ihre Rente aufzustocken. Ist ihr Arbeitgeber gesprächsbereit, dann sollten gemeinsame Wege überlegt werden. Im anderen Fall kann auf die Riester-Rente als Strategie zurückgegriffen werden.