Betriebliche Altersvorsorge 2014: steuerfreier Betrag erhöht

12. Dezember, 2013

Die betriebliche Altersvorsorge ist vor allem in jüngster Zeit auf dem Vormarsch, und das aus gutem Grund: Die Versorgungslücken im gesetzlichen Rentensystem werden immer offensichtlicher. Gleichzeitig bereitet der zunehmende Fachkräftemangel Deutschlands Unternehmern Sorge. Das Prinzip, die Mitarbeiter mittels einer betrieblichen Zusatzrente zu belohnen und an das Unternehmen zu binden, stellt einen sinnvollen Lösungsansatz für beide Probleme dar.

Besonders attraktiv wird die Betriebsrente durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen – und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. So profitieren beide Seiten gleichermaßen von den gesetzlich festgesetzten Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen:

Der Arbeitgeber

  • kann die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen
  • spart bei den Lohnnebenkosten, wenn die betriebliche Altersvorsorge auf dem Wege einer Entgeltumwandlung durchgeführt wird

Der Arbeitnehmer

  • spart dank der Entgeltumwandlung Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
  • genießt je nach dem gewählten Durchführungsweg eine Steuerfreiheit der Beiträge in voller Höhe oder aber zumindest bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung

Eben dieser letztgenannte Steuerfreibetrag ist mit dem Beginn des neuen Jahres angehoben worden. Weil die Beitragsbemessungsgrenze West von 69.600 Euro auf 71.400 Euro erhöht worden ist, liegt der garantierte Freibetrag (4 Prozent) für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nun bei 2.856 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Im Vorjahr betrug dieser noch 2.784 Euro. Der Steuerfreibetrag gilt übrigens für Arbeitnehmer in Ost und West einheitlich, trotz der an sich unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen.