bAV nach wie vor Thema der Großen: Wo bleibt der Mittelstand?

19. Januar, 2015

Obwohl Unternehmen, egal welcher Größe, gesetzlich verpflichtet sind eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten und diese Möglichkeit aktiv an die Mitarbeiter heran zu tragen, hat in kleineren Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern nur jeder dritte (34%) eine betriebliche Altersvorsorge. In Großunternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten sind es hingegen 3 von 4 Beschäftigten (76%).

Die betriebliche Altersvorsorge gilt zunehmend als die Ergänzung zur gesetzlichen Rente, deren Niveau beständig sinkt. Laut der Postbankstudie „Altersvorsorge in Deutschland 2013/2014“ wird die betriebliche Altersvorsorge in den letzten 10 Jahren verstärkt nachgefragt. Und mehr als die Hälfte der Befragten geben an, in der bAV die „ideale Form der Alterssicherung” zu sehen. Dennoch ist man von einer flächendeckenden Betriebsrente in Deutschland noch weit entfernt, so Hartmut Löw, geschäftsführender Partner von MCC, dem Veranstalter des jährlichen Kongresses „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“. Der Mittelstand hinkt nach.

Welche Ansätze gibt es um die Installation und Umsetzung einer bAV im Mittelstand voran zu bringen?

Seit Dezember 2013 gibt es den Deutschen bAV-Preis. Mit ihm werden innovative Projekte der betrieblichen Altersversorgung deutscher Unternehmen ausgezeichnet. Ziel ist es die bAV als wichtige Säule der Alterssicherung der Arbeitnehmer in Deutschland zu fördern und mehr in die Öffentlichkeit zu rücken. Die Preisträger 2014 waren: Daimler, Henkel, Fidelity und GE, die sich den dritten Platz teilen. Unschwer zu erkennen: alle Preisträger sind große Unternehmen. Vielleicht führte diese Feststellung dazu, den Preis 2015 erstmals in zwei Kategorien auszuschreiben – für Großunternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen. Der Preis soll zur Nachahmung ermutigen und setzt gleichzeitig aber auch eine hohe Messlatte was die Ansprüche an eine bAV angeht.

Pflichtrente die bessere Lösung?

Einen anderen Ansatz verfolgen Branchenexperten und Befürworter aus der Politik mit der automatischen Entgeltumwandlung. Sie wollen die bAV nicht mehr der Initiative der Chefs überlassen. Zwar sind alle Unternehmen bereits gesetzlich verpflichtet eine bAV bereitzustellen, doch damit sie flächendeckend stattfindet, soll sie in Form einer Pflichtbetriebsrente festgelegt sein. Das heißt genauer: in allen Arbeitsverträgen soll eine automatische steuer- und beitragsfreie Umwandlung von vier Prozent des Brutto-Einkommens in eine Betriebsrentenanwartschaft vorgeschrieben sein. Dieses Obligatorium im Arbeitsvertrag nennt sich Opting-Out-Modell.

bAV im Mittelstand oft Chef-Sache

Die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“, die die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut 2012 herausgaben stellte fest, dass in kleineren und mittelständischen Unternehmen die bAV zumeist den Chefs obliegt. Wie stark und ob die bAV in diesen Unternehmen angenommen wird, ist also abhängig vom Engagement der Unternehmensspitze. Umso aktiver die Informationen über die die möglichen betrieblichen Alterssicherungen an die Mitarbeiter herangetragen wurden, desto mehr Abschlüsse konnten auch festgestellt werden.