Auslagerung von Pensionszusagen – Geschick bei der Finanzierung gefragt

27. März, 2013

Auslagerung von Pensionszusagen

Die Pensionszusage ist ein sehr gut geeigneter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern. Sie erlaubt aufgrund ihrer dank steuerlicher Vergünstigungen sehr großen Flexibilität bei der Beitragshöhe Versorgungszusagen, die auch dem erhöhten Vorsorgebedarf dieser Zielgruppe gerecht werden können.

Allerdings birgt diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge auch einige finanzielle Risiken für das Trägerunternehmen in sich. Gerade bei älteren Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer muss schon heute die Finanzierbarkeit angezweifelt werden, selbst wenn der betreffende Geschäftsführer noch gar nicht pensioniert ist. Denn oftmals wurde diesen Geschäftsführern eine lebenslange Rente zugesagt, für deren Finanzierung die GmbH aufzukommen hat. Aufgrund mehrerer Faktoren wie zum Beispiel der in den letzten Jahrzehnten stark steigenden Lebenserwartung und der veränderten Zinslage ist jedoch bereits absehbar, dass in der Zukunft Versorgungslücken aufklaffen werden.

Eine Möglichkeit: Die Auslagerung der Pensionszusage

Eine mögliche Lösung dieses Problems besteht in der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen. Da die Pensionszusage selbst ein interner Durchführungsweg ist, ist deren Auslagerung immer mit einem Wechsel des Durchführungsweges verbunden. Hierfür kommen die Unterstützungskasse oder der Pensionsfonds in Frage.

Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen ist in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft:

  • Der übertragene Kapitalbetrag ist als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.
  • Die weiterlaufenden Beitragszahlungen an die – nun externe – betriebliche Altersvorsorge sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Die betriebliche Altersvorsorge taucht nicht mehr als Fremdkapital in der Bilanz auf, was die Eigenkapitalquote deutlich erhöht.
  • Der Geschäftsführer kann in der Zukunft die zugesagte Pension beziehen, ohne dabei abhängig von der Zahlungsfähigkeit der GmbH zu sein.

Allerdings kann die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Träger nur mittels einer einmaligen Kapitalübertragung erfolgen. Dieser Vorgang erfordert eine erhebliche Menge an liquiden Mitteln.

Moderne Finanzierungskonzepte können die Liquidität erhalten

Durch eine geschickte Finanzierung ist es jedoch möglich, die Pensionsverpflichtungen auszulagern und dennoch die Liquidität des Unternehmens aufrechtzuerhalten. Ein beliebter Weg ist zum Beispiel das Konzept „sale-and-lease-back“, das stille Reserven des Unternehmens aktivieren kann. Dabei werden gebrauchte Maschinen und Anlagen aus dem Anlagevermögen verkauft und anschließend sofort zurückgeleast. Die erhaltene Kaufsumme kann nun eingesetzt werden, um die Pensionsverpflichtungen auszulagern, während die Produktion mit den gewohnten Maschinen weiterläuft. Darüber hinaus können die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.