Aktuelle Studie des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Kleinunternehmen und Mittelstand sparen bei der bAV

30. Juli, 2014

Von Unternehmen, die zwischen 55 und 99 Mitarbeiter beschäftigen und darüber hinaus, bieten aktuellen Studien zufolge (mit Werten aus den Jahren 2001 bis 2011, die neben Neuerfassungen für eine Analyse im Auftrag der Bundesregierung neu und integriert bewertet wurden) mehr als 97% ihren Mitarbeitern Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an. Insgesamt liegt die Angebotsverbreitung jedoch nur bei ca. 50%. Schuld daran hat die geringe Durchsetzung der Klein- und mittelständischen Unternehmen mit entsprechenden Angeboten. (Versicherungsjournal 07/2014)

Die Bundesregierung will Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge fördern. Die zitierte Analyse zeigt, wo besonders in kleineren Unternehmen die Schwachstellen in der Kommunikation und Umsetzung bestehender Angebote zu einem Unterangebot führen. Mitarbeiter sind in allen Fällen direkt davon betroffen, da ihnen Leistungsauszahlungen nicht als Anlage zur bAV zur Verfügung stehen. Sie müssten sich entsprechend selbst um eine adäquate Anlage kümmern – diese stehen oft jedoch nicht bereit.

Zu viele sind zu wenig informiert

  • In der Studie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Klärung der geringen Durchsetzung unternommen. Dabei zeigte sich, dass in gut der Hälfte der Fälle, in denen ein Arbeitnehmer keine bAV abgeschlossen hatte, ihm zuvor überhaupt kein Angebot unterbreitet worden war. Die Wahl war dementsprechend unmöglich und die Arbeitnehmer hatte keine Auswahl an Absicherungsmodellen.
  • Die Begründungen der Arbeitgeber waren dabei unterschiedlich. Manche nahmen an, die Beschäftigten würden sich selbstständig um eine entsprechende Absicherung bemühen. Andere fürchteten den administrativen Aufwand oder machen eine gehobene Altersstruktur für die ausbleibenden Angebote verantwortlich.

Was die betriebliche Altersvorsorge leisten kann

Aus der bAV lassen sich von steuerlichen Vorteilen bis hin zu planbaren Langzeitabsicherungen eine Menge positiver Effekte für die eigene Absicherung des Ruhestands gewinnen. So werden Abzüge für die bAV von den Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer vorgenommen und müssen entsprechend weniger versteuert werden (je nach Anlagemodell). Je nach Versicherungsmodell und Angeboten des Unternehmens lassen sich so attraktive Langzeitanlagen umsetzen.

Höhe der Einkommen spielt keine grundsätzliche Rolle

Aus Teilen der Studie geht hervor, dass ein Teil der Arbeitnehmer annimmt, über zu geringes Einkommen für eine effektive bAV zu verfügen. Das ist jedoch nur bedingt der Fall, denn die Absicherung durch die bAV erfolgt zu einem anteiligen Betrag und schmälert nicht das Einkommen selbst. Teile dieses Einkommens werden in eine vertraglich vereinbarte Anlageform überführt, die im Ruhestand zusätzliche Auszahlungen leistet.
Die Höhe des eigenen Einkommens ist für die Teilnahme an betrieblicher Altersvorsorge nicht entscheidend. Wichtig sind die jeweiligen konkreten Angebote, die der Arbeitgeber unterbreitet und vor allem die konkrete Nachfrage durch die Arbeitnehmer.