Unterstützungskasse und Direktversicherung

Bei der Entscheidung für einen der fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge muss vieles bedacht werden. Nicht jede Vorsorgeform ist für alle gleichermaßen gut geeignet. Deshalb sollte die Wahl immer anhand wesentlicher Charakteristika des Unternehmens und auch der betreffenden Arbeitnehmer erfolgen.

Vor allem der Vergleich zwischen Unterstützungskasse und Direktversicherung bietet sich an, da sich beide Durchführungswege auf den ersten Blick durchaus nicht unähnlich sind. Beides sind externe, steuerlich und rechtlich selbstständige Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Bei beiden kann die Einzahlung der Beiträge entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer oder aber durch beide gemeinsam erfolgen. Bei beiden wird im Falle der Arbeitnehmerfinanzierung ein Teil des Arbeitsentgelts umgewandelt. Und wenn es sich bei der Unterstützungskasse um ein rückgedecktes Modell handelt, dann ist bei beiden Durchführungswegen ein Versicherungsunternehmen beteiligt, auf das die Pflicht zur Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen übertragen wird.

Aber trotz der vielen augenscheinlichen Gemeinsamkeiten gibt es doch auch wesentliche Unterschiede zwischen Unterstützungskasse und Direktversicherung, so dass nach einer sorgfältigen Analyse ein Unternehmen in der Regel einen der beiden Durchführungswege bevorzugen wird. Die wahrscheinlich bedeutendste Differenz liegt in der Besteuerung der eingezahlten Beiträge. Während diese bei der Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe steuerfrei bleiben (es gilt hier das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung), werden sie bei der Direktversicherung grundsätzlich als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet. Die Befreiung von der Einkommenssteuer gilt hier nur bis zu einer Höhe von 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Besser verdienende Arbeitnehmer und vor allem (Gesellschafter-) Geschäftsführer profitieren daher eher von der betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Unterstützungskasse. Die Direktversicherung andererseits hat den Vorteil, dass sie bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen vor Beginn des Rentenalters relativ unproblematisch zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen oder sogar privat weitergeführt werden kann (hohe Portabilität). Insofern erscheint sie vor allem attraktiv für Unternehmen, in denen vielleicht aufgrund der Besonderheiten der Branche (z.B. Touristik oder Gastronomie) eine höhere Mitarbeiter-Fluktuation zu erwarten ist, weil sie trotz allem noch motivierend auf die Arbeitnehmer wirkt.