Unterstützungskasse Insolvenz Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer stellt sich natürlich die Frage, was mit der Unterstützungskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers passiert. Denn er ist es, der für die Erfüllung der Versorgungszusage einzutreten hat. Gegenüber der Unterstützungskasse hat der Arbeitnehmer keinen direkten Rechtsanspruch, auch wenn sie als externer Versorgungsträger rechtlich und steuerlich selbstständig agiert.

Deswegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Gründung oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zu werden. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers werden die Leistungen der Unterstützungskasse von diesem Verein übernommen. Dadurch wird das Risiko für die Arbeitnehmer deutlich gemindert.

Der Pensions-Sicherungs-Verein wurde mit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge 1974 gegründet, um die Rentenansprüche von Arbeitnehmern zu schützen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im § 14 des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) unter der Überschrift „Träger der Insolvenzsicherung“ zu finden. Der PSV hat seinen Sitz in Köln und verzeichnet mittlerweile mehr als 90.000 Mitglieder. Insgesamt profitieren über 10 Millionen Versorgungsberechtigte (Rentner und Anwärter) von diesem gesetzlich verankerten Schutz. Die Finanzierung des PSV basiert auf einem Gegenseitigkeitsprinzip: Wenn eines der Mitgliedsunternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, dann springt der Verein ein. Die Mittel stammen aus den Beitragszahlungen, was zur Folge hat, dass diese dynamisch gestaltet und regelmäßig der aktuellen Situation angepasst werden müssen. Allerdings zahlt der PSV nur für die Durchführungswege Direktzusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gleicht er alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen mittels einer Einmalzahlung aus.

Die finanzielle Belastung des Vereins ist dann in diesem Jahr sehr hoch und hat eine Erhöhung der Beiträge zur Folge. Diese werden allerdings auch wieder gesenkt, sobald sich die Situation entspannt hat.

Für den Arbeitnehmer gestaltet sich die betriebliche Altersvorsorge deswegen eher risikoarm, und er kann die Entwicklungen der Konjunktur relativ gelassen mitverfolgen. Denn seine Versorgungszusage, egal ob in Form einer Direktzusage, eines Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse, ist bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den PSV optimal geschützt.