Unterstützungskasse GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer)

Die Unterstützungskasse ist für GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) ein besonders interessanter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge – vielleicht sogar der interessanteste von allen. Sie bietet mehrere entscheidende Vorteile. Davon profitieren selbstverständlich alle Nutznießer einer Unterstützungskasse, besonders jedoch GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer).

GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) haben innerhalb des Unternehmens eine ganz besondere Stellung inne. Zum Einen sind sie aktiv in die geschäftlichen Abläufe eingebunden, zum Anderen sind sie jedoch auch direkt am unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg beteiligt. Ihr Status liegt somit jenseits der klassischen Einteilung in Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weswegen viele GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind. Dies bedeutet jedoch in der Konsequenz, dass sie später auch keine Sozialleistungen empfangen können – die gesetzliche Rentenversicherung ist also für sie unter Umständen gar keine Option.

Umso wichtiger ist deswegen die Absicherung über eine betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Unterstützungskasse. GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) profitieren dabei vor allem von der Tatsache, dass bei der Unterstützungskasse die Beitragszahlungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei bleiben. Die bei anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge geltenden Höchstgrenzen für die Beiträge (in der Regel 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) spielen hier keine Rolle. Deswegen können mittels einer Unterstützungskasse auch für GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) ausreichend hohe Versorgungszusagen getroffen werden.

Zu beachten ist jedoch Eines: Weil der GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt ist, muss er sich stets vor dem Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttungen schützen. Besonders die betriebliche Altersvorsorge wäre theoretisch eine gute Möglichkeit hierfür. Dies gilt aufgrund der beschriebenen Vorteile ganz besonders für die Unterstützungskasse. GGF (Gesellschafter-Geschäftsführer) müssen deswegen eine Erdienbarkeitsfrist von zehn Jahren und eine Probezeit von fünf (bei Neugründungen) bzw. zwei bis drei Jahren (in schon bestehenden Unternehmen) einhalten, bevor sie an der Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse teilhaben können. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in mehreren Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs zu finden, die in der ersten Hälfte der 1990er Jahre getroffen worden sind.