Unterstützungskasse Bilanzierung

Viele Unternehmer sehen einen ganz entscheidenden Vorteil bei der Entscheidung für den Durchführungsweg Unterstützungskasse: Bei der Bilanzierung muss sie nicht mit erscheinen. Der Grund hierfür ist, dass mittels der Unterstützungskasse die betriebliche Altersvorsorge komplett aus dem Unternehmen ausgelagert wird. In der Tat agiert die Unterstützungskasse, die in der Regel in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung gegründet wird, als ein eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt. Somit entfällt die sonst obligatorische Bildung von Pensionsrückstellungen innerhalb des Unternehmens, weil die Deckung der zugesagten Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge über die extern geschaffene Unterstützungskasse gesichert ist.

Während alle innerbetrieblichen Rückstellungen zur Deckung von zugesagten Pensionsleistungen bilanziell erfasst werden müssen, hat die Einzahlung von Beiträgen in eine Unterstützungskasse für die Bilanzierung keine Auswirkungen. Dies wiederum hat auf die wesentlichen Kennzahlen des Unternehmens einen positiven Einfluss. Da alle innerbetrieblichen Pensionsrückstellungen in der Bilanz nach dem HGB stets auf der Passive-Seite als Fremdkapital erfasst werden müssen, senken sie die Eigenkapitalquote maßgeblich. Diese jedoch ist ein wichtiges Kriterium, wenn es zum Beispiel darum geht, das Unternehmen hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit zu bewerten. So ist es in der Praxis schon mehrfach vorgekommen, dass renommierte Rating-Agenturen wie Standard & Poor’s selbst große Firmen herabgestuft haben, weil diese zu hohe Pensionsrückstellungen gebildet hatten.

Und einmal ganz abgesehen davon droht bei der Bildung zu hoher Rückstellungen innerhalb des Unternehmens immer auch der Verdacht einer versteckten Gewinnausschüttung auf Seiten der Finanzbehörden. Dieses Problem kann jedoch umgangen werden, wenn als Durchführungsweg die Unterstützungskasse gewählt wird – eine Tatsache, die sie unter anderem auch für mittelständische Unternehmen attraktiv macht, die unter Umständen noch mehr auf günstige Kennzahlen angewiesen sind als ihre größeren Mitbewerber auf dem Markt. Somit ist das Nichterscheinen der eingezahlten Beiträge in die Unterstützungskasse bei der Bilanzierung als einer der bedeutendsten Vorteile gegenüber anderen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, v.a. der Pensionszusage (Direktzusage), zu werten.