Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist in dem 1974 verabschiedeten „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) verankert. Das Prinzip ist denkbar einfach:

  • Der Arbeitgeber macht gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Zusage zur finanziellen Versorgung im Rentenalter, Todesfall oder bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
  • Die Pflicht zur Erfüllung dieser Zusage übernimmt ein externer Träger – die Unterstützungskasse.
  • Die Beiträge werden an die Unterstützungskasse gezahlt, die Leistungen aus der Unterstützungskasse bezogen.

Wahlmöglichkeiten bei der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse kann vom Arbeitgeber selbst gegründet gegründet werden. Meist geschieht dies aufgrund steuerlicher Vorteile in Form eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung, aber auch die Rechtsform der GmbH ist theoretisch möglich.
Außerdem kann ein Unternehmen auch Mitglied bei einer schon bestehenden Unterstützungskasse werden. Auf diese Weise spart der Arbeitgeber sich den Verwaltungsaufwand für die Gründung eines eigenen Versorgungswerks. Ein Beispiel für so eine überbetriebliche Unterstützungskasse ist die „Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“. Sie besteht seit 1989 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und hat ihren Sitz in Hamburg. Die „Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ konnte bereits weit über 5000 Trägerunternehmen als Mitglieder verzeichnen.

Dem Grunde nach sind alle Unterstützungskassen gleich

Die „Unterstützungskasse zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ ist eine renommierte und viel erfahrene Einrichtung zur betrieblichen Altersvorsorge. Dennoch soll an dieser Stelle gesagt werden, dass die Unterstützungskasse als solche bei allen Anbietern und für alle Versorgungsempfänger gleich funktioniert. Deswegen ist es unmöglich, eine Unterstützungskasse zu benennen, die für alle Kunden die beste Lösung bietet. Die Unterschiede lassen sich am besten mit der Hilfe von Experten im Rahmen einer kompetenten Beratung herausarbeiten. Denn gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern, für die die Unterstützungskasse die optimale Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, sind oft viele einzelne Details des jeweiligen Falles zu prüfen, um das individuell passende Vorsorgekonzept zu erstellen.