Unterstützungskasse PSV

Mit der Einführung des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) im Jahr 1974 wurde auch ein Instrument geschaffen, das die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer schützen soll: der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse übernimmt der PSV nach § 14 BetrAVG im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Angestellten. Er finanziert sich aus den Beitragszahlungen seiner Mitglieder; das heißt, entscheidet sich ein Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge zum Beispiel in Form einer Unterstützungskasse, dann muss es PSV-Mitglied werden. Auch bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse ist der PSV ist für den Arbeitnehmerschutz von zentraler Bedeutung, weil die Rückdeckungsversicherung nur für Zahlungsausfälle der Unterstützungskasse aufkommt, nicht aber im Fall einer Insolvenz des Trägerunternehmens.

Der PSV hat seinen Sitz in Köln. Seit seiner Gründung im Jahr 1974 ist er als Träger des Insolvenzschutzes für Unternehmen in ganz Deutschland zuständig; im Jahr 2000 wurde diese Zuständigkeit noch auf das Großherzogtum Luxemburg erweitert. Über seine rund 90.000 Mitglieder profitieren inzwischen schon mehr als zehn Millionen Versicherungsberechtigte (Anwärter und Rentner) von diesem Insolvenzschutz. Dieser beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Sobald eines der Mitgliedsunternehmen einen Zahlungsausfall erleidet, übernimmt der PSV die zugesagten Versorgungsverpflichtungen. Allerdings gleicht er die Ansprüche nur mittels einer Einmalzahlung aus; der Bezug einer lebenslangen Rente ist bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht mehr möglich. Sollte es zur Zahlungsunfähigkeit eines der Mitglieder kommen, dann sind natürlich die finanziellen Belastungen für den PSV in diesem Jahr besonders hoch. Die Mitgliedsbeiträge sind deswegen so gestaltet, dass sie dynamisch den jeweils aktuellen Anforderungen angepasst werden können. Sobald sich die Belastungssituation wieder entspannt hat, werden die Beiträge wieder gesenkt.

Der Arbeitnehmer genießt in jedem Falle eine sehr hohe Sicherheit bei seiner betrieblichen Altersvorsorge über die Unterstützungskasse, weil der PSV per Gesetz als Instrument der Absicherung der Versorgungszusage eingesetzt worden ist.