Unterstützungskasse Generali

Die Generali wurde 1831 in der Stadt Triest gegründet, die damals zu Österreich gehörte. Auch heute noch befindet sich der Hauptsitz der Unternehmensgruppe dort, nun allerdings auf italienischem Boden. 1968 erwarben die „Assicurazioni Generali“ die Mehrheitsanteile an der damaligen Aachener und Münchener Beteiligungs-AG (AMB). Dies war die Geburtsstunde der Generali Deutschland Holding AG, die ihren Sitz in Köln hat. Die Generali-Gruppe ist weltweit in rund 70 Ländern vertreten und ist in die Forbes-Liste der 100 größten Unternehmen der Welt aufgenommen worden.
In Deutschland vereint die Generali Gruppe unter dem Dach der Generali Holding AG etwa zwanzig Versicherungsunternehmen, darunter die Aachen Münchener, AdvoCard, Badenia, Central, CosmosDirect und die verschiedenen eigenständigen Sparten der Generali wie Leben, Real Estate oder Schadensmanagement. Durch die letzte große Fusion im Jahr 2009 erfolgte der Zusammenschluss mit den Volksfürsorge Versicherungen zu Generali Versicherungen.

Die betriebliche Altersvorsorge der Generali: Unterstützungskasse und mehr

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bietet die Generali alle Durchführungswege an, die durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG) anerkannt sind: Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung; für Pensionszusagen kann bei der Generali eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Der so genannte Generali Pensor ist der hauseigene Pensionsfonds. Auf Wunsch organisiert das Versicherungsunternehmen auch die komplette Auslagerung bestehender Pensionszusagen auf den Pensionsfonds.

Die Unterstützungskasse bei der Generali: zwei Anbieter stehen zur Auswahl

Wer sich für eine betriebliche Altersvorsorge über die Generali in Form einer Unterstützungskasse entscheidet, der hat die Möglichkeit, zwischen zwei Kassen zu wählen. Sowohl die Generali Unterstützungskasse e. V. als auch die ufba Unterstützungskasse e. V. gehören zur Generali Gruppe. Beide Unterstützungskassen arbeiten überbetrieblich und bieten sämtliche Vorteile dieses Durchführungsweges:

  • Steuerfreiheit der Beiträge in unbegrenzter Höhe
  • Steuerersparnisse für den Arbeitgeber durch die Möglichkeit der Absetzung seiner Beiträge als Betriebsausgaben
  • Steuerersparnisse für den Arbeitnehmer durch Senkung der Einkommenssteuer bei einer Entgeltumwandlung
  • geringer Verwaltungsaufwand und geringe Verwaltungskosten

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Rückdeckungsversicherung für die Unterstützungskasse bei der Generali abzuschließen. Auf diese Art und Weise haben die Trägerunternehmen alle Dienstleistungen für ihre betriebliche Altersvorsorge unter einem Dach gebündelt.