Unterstützungskasse Allianz

Die Allianz wurde 1890 in Berlin und München gegründet und war zunächst auf Transport- und Unfallversicherungen spezialisiert. Dabei war sie von Anfang an auf das internationale Geschäft ausgerichtet: Eine der ersten großen Zerreißproben für die Allianz war das Erdbeben in San Francisco von 1906. Um das Jahr 1920 begann das Unternehmen, neue Geschäftsfelder zu erschließen. So kamen nach und nach neue Sparten hinzu, wie zum Beispiel die Bereiche Kfz und Leben sowie das nationale und internationale Bankgeschäft. In den 1970er Jahren begann das Versicherungsunternehmen, sich aktiv im europäischen Raum zu engagieren. Es folgten zahlreiche nationale und internationale Fusionen. Im Jahr 2006 wurde die Allianz in eine europäische Aktiengesellschaft (S.E.) umgewandelt. Das deutsche Geschäft wurde unter dem Dach der Allianz Deutschland AG gebündelt.

Die Allianz Deutschland: das komplette Spektrum der betrieblichen Altersvorsorge

Die Allianz Deutschland AG hat ihren Firmensitz in München und ist mit mehr als 9.000 Vertretern und 30.000 Mitarbeitern in den Sparten Schadens- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung sowie im Bankgeschäft tätig. Im Bereich betriebliche Altersvorsorge bietet der Konzern alle fünf im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ BetrAVG) anerkannten Durchführungswege an:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage (bzw. die Rückdeckungsversicherung dafür)
  • Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse der Allianz wurde in der Rechtsform des eingetragenen Vereins gegründet. Sie ist überbetrieblich unter dem Namen Allianz Pensions-Management e.V. tätig. Außerdem bietet die Allianz gleichzeitig auch die Rückdeckungsversicherung für die Unterstützungskasse an, die die Ansprüche der Arbeitnehmer zusätzlich schützt.

Rückdeckungsversicherung für eine Unterstützungskasse – so funktioniert es bei der Allianz:

Das jeweilige Trägerunternehmen ist oder wird Mitglied in der Unterstützungskasse Allianz Pensions-Management e.V. Dorthin lagert es die Pensionsverpflichtungen aus. Gleichzeitig schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall die Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer ist nur die versicherte Person. Eventuelle Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung fließen deshalb immer über die Unterstützungskasse der Allianz an den Arbeitgeber und erst dann an den Arbeitnehmer. Die einzige Ausnahme ist die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung. Bei diesem Verfahren wird für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Trägerunternehmens vereinbart, dass der Arbeitnehmer die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung direkt beziehen darf. Diese Maßnahme bietet einen zusätzlichen Schutz für dessen Versorgungsansprüche.