Themenspecial: Wie funktioniert die Unterstützungskasse? Wie wird sie finanziert?

08. Dezember, 2014

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine von fünf gesetzlich anerkannten Arten der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland im Sinne des „Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG).

In Bezug auf die allgemeine Entwicklung der Rentensituation bietet sie eine zusätzliche Maßnahme zur Sicherung der Altersvorsorge. Das Prinzip beruht auf der Auslagerung der Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber auf die Unterstützungskasse, die in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung von ihm gegründet wird. Während der aktiven Zeit des Arbeitnehmers im Unternehmen werden regelmäßig Beiträge eingezahlt und angespart, die bei Erreichen des Rentenalters als einmaliger Betrag oder als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Unterstützungskassenbeiträge können arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert sein.

Wie steht die Unterstützungskasse zum Unternehmen?

Die durch den Arbeitgeber gegründete Unterstützungskasse ist eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt. Sie übernimmt für den Arbeitgeber die Vorsorgezusage gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Unternehmen tritt der Unterstützungskasse als sogenanntes Trägerunternehmen bei und leistet die Zuwendungen, also Beiträge an die Unterstützungskasse, aus denen weitere Finanzmittel und die Entgeltung der zugesagten Altersgelder realisiert werden.

Die Finanzmittel werden somit vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert. Die Höhe der arbeitnehmer- bzw. arbeitgeberseitigen Beiträge ist praktisch unbegrenzt, sie müssen jedoch bis zum Eintritt ins Rentenalter gleich bleiben, können nicht gesenkt aber erhöht werden.

Wirtschaftlicher Vorteil: Die betriebliche Altersvorsorge über die Unterstützungskasse ist für ein Unternehmen mit wenig Verwaltungsaufwand und geringen Kosten verbunden.

Wie werden Finanzmittel in der Unterstützungskasse verwaltet?

Die Unterstützungskasse entscheidet selbst, wie sie die ihr anvertrauten Finanzmittel einsetzt. Damit ist es ihr grundsätzlich freigestellt, wo und wie sie das eingezahlte Kapital investiert.

Dessen ungeachtet geht der Trend hin zur kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse. Hier wird nicht nur auf die anlagegerichtete Investition vertraut, um die Finanzmittel für die Pension- und Altersgeldberechtigten zu generieren. Es wird in Erweiterung dessen die Finanzierung der Vorsorgezusage durch eine Rückdeckungsversicherung in Zusammenarbeit mit einer Versicherung absichert. Die Finanzlast und in Zusammenhang damit die Verantwortung für die Garantie der Altersgelder, die über die Unterstützungskasse geleistet werden sollen, wird damit verteilt.

Kann eine Unterstützungskasse pleite gehen – und wie wird die Versorgung dann gesichert?

Vor dem Hintergrund der sogenannten Subsidiärhaftung steht der Arbeitgeber auch dann für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen ein, wenn die Durchführung der Pensionszahlung nicht unmittelbar über oder durch ihn erfolgt.

Das heißt: Wird die Unterstützungskasse insolvent, muss der Arbeitgeber einspringen. Die Erfüllung der Arbeitnehmeransprüche bleibt somit geschützt.

Was, wenn der Arbeitgeber auch nicht zahlen kann? Die Absicherung für diesen Fall wird in letzter Instanz gewährleistet durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSGaV). Jedes in Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen beitragspflichtige Unternehmen muss an ihn zwangsläufig Beiträge abführen. Fällt in der Verpflichtungskette der Leistungsträger ein Glied aus, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein.