Thema Auslagerung Pensionszusage – Was kann sie, was nützt sie?

19. November, 2014

Welche Vorteile hat die Auslagerung der Pensionszusage?

Die Pensionszusage eines Unternehmens an seine Mitarbeiter bedeutet die Alterssicherung aus Mitteln des Unternehmens nach vertraglich vereinbarten Leistungen. Für die Sicherstellung, dass alle zukünftigen Leistungsansprüche erfüllt werden können, muss das Unternehmen entsprechende Rücklagen bilden.

Die Rücklagenstellung ist für das Unternehmen bilanzpflichtig – regelmäßig müssen die Summen für die Rücklagen entsprechend mitgeführt und eigenverwaltet werden. Das bindet nicht nur Personalkosten.

Müssen für Investitionsvorhaben Kredite aufgenommen werden, legen Banken häufig Wert auf die Auslagerung von Bilanzierungssummen. Die Gegenüberstellung von Eigenkapitalaufwendungen und Kreditsicherheiten spielt für die Kreditkalkulation der Bank nach den Regelungen im sog. Basel II-Abkommen eine wichtige Rolle. Die Reduzierung des Eigenkapitals des kreditnehmenden Unternehmens durch eine Auslagerung der Pensionszusage ist für Kreditbewertungen besonders wichtig.

Wer profitiert von der Auslagerung?

  • In jedem Fall profitiert durch Freilegung von Bilanzierungsverpflichtungen und Reduzierung der Eigenkapitalquote bei Finanzierungsvorhaben das Unternehmen von der Auslagerung.
  • Die inhaltliche Garantie der Leistungen aus der Pensionszusage bedeutet für den Geschäftsführer jedoch auch die Sicherung der Rentenleistungen unabhängig von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

Warum die Leistungen aus der Pensionszusage auslagern?

Zusammengefasst ist die Auslagerung der Pensionszusagen eines Unternehmens an seine Angestellten ein wirtschaftliches Verfahren, um die Bilanzsummen des Unternehmens zu verringern. Gleichzeitig bleiben die zugesagten Leistungen den Angestellten gegenüber erhalten. Das kann bei Kreditverfahren von der kreditgebenden Bank gefordert werden.

Zur Realisierung der Auslagerung kommen verschiedene Wege infrage. Je nach Sachlage und wirtschaftlicher Situation, sowie abhängig von den Verpflichtungen insgesamt ist einer der Wege über

empfehlenswert.

Bei Überlassung, Verkauf oder geplanter Übernahme des Unternehmens kann die Auslagerung der Pensionszusage zusätzliche Argumente bei der Wertbemessung und bei der Investitionsbereitschaft des Übernehmenden bedeuten.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Leistungsansprüche, die an Pensionszusagen gebunden sind, werden ebenfalls die unterschiedlichen Wege bedeutsam, über die Leistungen ausgelagert werden können.

Hinweis: Leistungen aus Pensionszusagen können ganz oder nur teilweise ausgelagert werden. Die spezifischen Leistungen müssen auch nicht insgesamt an einen einzigen anderen Träger übertragen werden, sie können geteilt werden. Auch Ansprüche von Geschäftsführern und leitenden Angestellten können entsprechend allen anderen Ansprüchen ausgelagert werden.

Im Fokus unterschiedlicher Auslagerungsansprüche sind dabei Leistungen, die bereits vom Angestellten erworben werden, und Leistungen, die zukünftig von Angestellten erworben wurden können. Bezeichnet werden sie auch als past services (bereits erworbene Leistungen) und future services (zukünftige Leistungen, die noch erworben werden können und vom Pensionszusage-Träger unter Mitwirkung des Unternehmens aufgebaut werden müssen).