Pensionszusage steuerfrei

Das Thema „Pensionszusage steuerfrei“ wird in Unternehmensleitungen gern diskutiert, wenn es um die Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge geht und wenn zugleich auch etwas für das Unternehmen und seine Eigentümer getan werden soll. Mit einer Pensionszusage (die häufig als Direktzusage ausgestaltet ist) sichern sich die Mitarbeiter eines Unternehmens eine bessere Altersvorsorge. Für das Unternehmen ist es interessant, die Pensionszusage steuerfrei zu gestalten. Die Fragestellung, wie bekomme ich für Mitarbeiter, Geschäftsführer und Miteigentümer die Pensionszusage steuerfrei gestaltet, sollte man mit einem kompetenten Finanzberater angehen, der zugleich über die Qualifikation eines Steuerberaters verfügt.

Damit die Pensionszusage steuerfrei funktioniert, müssen den Betrieben Kosten entstehen. Diese fallen bei der Direktzusage zwar erst später an, können aber bereits jetzt als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden. Das Finanzamt legt aber klare Maßstäbe an, wenn es darum geht zu prüfen, ob die Rückstellungen des Betriebes für eine Pensionszusage noch angemessen sind. Insbesondere wenn es um eine Pensionszusage an einen Geschäftsführer geht, der zugleich Miteigentümer im Unternehmen ist, müssen gewisse Regeln genau eingehalten werden, um die gemachte Pensionszusage steuerfrei zu lassen. Werden unübliche (zu hohe und zu schnelle) Pensionszusagen gewährt, dann besteht das Risiko, dass das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnabführung einordnet. Mit einer entsprechenden Entscheidung wäre dann nicht mehr gewährleistet, dass die Pensionszusage steuerfrei bleibt. Hohe Nachforderungen können sogar die finanzielle Handlungsfähigkeit des Betriebes blockieren.

Die Pensionszusage ist eine Verpflichtung, die dazu führt, dass steuerlich sehr interessante Rückstellungen in der Handels- und in der Steuerbilanz des Unternehmens gebildet werden können. Zwar sind die Kosten für eine Direktzusage erst später relevant, doch bereit im gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Bedeutung der Pensionszusage in einen steuermindernden Effekt umgemünzt werden, weil entsprechende Rückstellungen wie Aufwand behandelt werden. Über die gesamte Laufzeit einer solchen Pensionszusage treten diese positiven steuerlichen Effekte auf; es ist sogar vorstellbar, dass sich die Effekte steigern, wenn eine gewisse Dynamisierung der Altersvorsorge gewährt wird.