Pensionszusage Rückstellung

Mit einer Pensionszusage sichert das Unternehmen seinen Mitarbeitern und Geschäftsführern die Altersvorsorge. Das Thema „Pensionszusage Rückstellung“ ist unter vielen Aspekten interessant. Zunächst kommt es darauf an, dass durch die Pensionszusage Rückstellung Vorsorge dafür getroffen wird, dass die Pensionszusage im Alter auch funktioniert. Zugleich wird durch die Pensionszusage Rückstellung ein Steuervorteil für das Unternehme generiert, denn die Aufwendungen für eine spätere Pensionszahlung können durch die Pensionszusage Rückstellung bereits jetzt wirksam gemacht werden. Damit werden buchhalterisch Kosten erzeugt, die den Gewinn des Unternehmens reduzieren und damit zu einer geringen Steuerlast führen. Für das Unternehmen sind die Beträge für die Rückstellung allerdings zum Zeitpunkt der Festsetzung noch nicht verloren. Sie verbleiben im finanziellen Handlungsrahmen des Unternehmens und können für bestimmte Finanzierungszwecke eingesetzt werden.

Rückstellung ist ein Begriff aus der Finanzverwaltung von Unternehmen. Spätere Kosten und Risiken, die bereits jetzt erkennbar sind, können zu einer Rückstellung führen. Im Fall des späteren Eintritts der vorausgesehen Situation werden dann die Rückstellungen aufgelöst und die notwendigen Zahlungen veranlasst. Diese Art der Gestaltung hat deshalb sehr viel Attraktivität für die Unternehmen, weil bereits jetzt steuermindernd Aufwand produziert wird, der tatsächlich erst später für das Unternehmen relevant wird. Dies gilt auch, wenn eine Pensionszusage Rückstellung umgesetzt wird. Die Gelder für die Rückstellungen verbleiben im Unternehmen und erweitern dessen Handlungsspielräume.

Ein Unternehmen, dass eine Pensionszusage gewährt, hat für die daraus entstehenden Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden, die sich auf der Passivseite der Bilanz zeigen. Man spricht deshalb von Rückstellung, weil der genaue Zeitpunkt und die genaue Höhe der Pensionszahlungen gegenwärtig noch nicht bekannt sind. Rückstellungen können erstmals für das Jahr angesetzt werden, an dem die erste Pensionszusage gegeben worden ist. Eine solche Pensionszusage wirkt weiter, führt also dazu, dass sich die Rückstellungen Jahr für Jahr ausweiten. Damit diese Pensionszusage Rückstellung im gewünschten Sinne funktioniert, wird diese steuerlich wie Aufwand verbucht.